Steuern & Strukturen

Wenn Ihr Geld plötzlich „faul“ ist

Klaus J. P.-Kilfitt · 31. August 2026 · 9 Min. Lesezeit

Europas Sparer sitzen auf zehn Billionen Euro. Die EU möchte dieses Kapital „mobilisieren“ – und schafft derzeit dafür eine Finanz- und Kontrollarchitektur, in welcher der Weg nach draußen immer schwieriger wird.

Große Halle mit EU-Flagge, Geschäftsleuten und goldenen Lichtlinien; Durchgänge zu Finanzplätzen außerhalb Europas sind mit roten Kreuzen markiert
Editorial-Visualisierung: Europäisches Kapital soll innerhalb Europas bleiben.

Es gibt politische Reden, bei denen ein einziges Wort mehr über das zugrunde liegende Denken verrät als zwanzig Seiten Strategiepapier. Ursula von der Leyen lieferte Ende August 2026 in Paris ein äußerst eindrucksvolles Beispiel dafür. Europa, erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission vor französischen Unternehmern, verfüge durchaus über genügend Ersparnisse, um seine Projekte zu finanzieren. Das Problem sei ein anderes: „Malheureusement, cette épargne est paresseuse.“ Leider seien diese Ersparnisse faul.

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Nun kann man sich darüber streiten, ob „paresseuse“ besonders glücklich gewählt war. Man kann es im Englischen anschließend etwas freundlicher mit „sitting idle“ übersetzen, wie es in einer englischen Fassung geschah, und aus dem faulen Geld damit gewissermaßen Geld machen, das lediglich untätig auf dem Sofa sitzt. Der wesentliche Teil der Aussage verändert sich dadurch allerdings nicht. Von der Leyen bezifferte das Vermögen, um welches es geht, auf 10.000 Milliarden Euro – zehn Billionen Euro an Ersparnissen europäischer Haushalte auf Bankkonten – und beklagte im Anschluss, dass zudem ein erheblicher Teil europäischen Sparvermögens außerhalb Europas investiert werde. Dann folgte der Satz, auf den es eigentlich ankommt: Europa müsse dieses Geld nun in den Dienst seiner eigenen Vorhaben und Unternehmen stellen.

Das ist zunächst einmal keine Verschwörungstheorie, sondern eine politische Zielbeschreibung aus dem Mund der Kommissionspräsidentin.

Nur für sich betrachtet, mag eine solche Aussage vllt. nicht allzu spektakulär oder gar bedrohlich erscheinen. Wie wir aber unlängst in unserer Artikelfolge 'Jede Mauer besteht aus einzelnen Steinen' und 'Für den gläsernen Bürger braucht es kein Vermögensregister' beleuchtet haben, erschließt sich einem das Gesamtbild erst, wenn man eben nicht mehr nur einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet.

Zehn Billionen Euro, die offenbar am falschen Ort liegen

Dass Europa ein Finanzierungsproblem hat, ist keine Erfindung Ursula von der Leyens. Europäische Unternehmen sind bei der Finanzierung stärker von Banken abhängig als ihre amerikanischen Konkurrenten, die Kapitalmärkte sind fragmentierter, viel europäisches Kapital fließt in die USA oder andere interessante Märkte – in Immobilien oder in Unternehmen, welche aufgrund wesentlich besserer Rahmenbedingungen ganz andere Entwicklungs- und somit Renditepotentiale bieten, als durch Auflagen und Bürokratie erstickende europäische Projekte. Die EU versucht deshalb seit Jahren, größere und stärker integrierte europäische Kapitalmärkte zu schaffen. Die heutige Spar- und Investitionsunion ist insofern keine plötzlich aus dem Hut gezauberte Idee.

Neu ist auch die Zahl von 470 Milliarden Euro nicht vollständig. Schon in ihren politischen Leitlinien von 2024 hatte von der Leyen diese Größenordnung für zusätzliches Investitionspotenzial durch die Vollendung der Kapitalmarktunion genannt.

Man kann all das ökonomisch vernünftig finden. Man kann sogar der Auffassung sein, dass jemand, der über Jahrzehnte große Teile seines Vermögens unverzinst auf dem Girokonto liegen lässt, keine besonders brillante Anlagestrategie verfolgt.

Nur ist das eigentlich nicht die Frage.

Die Frage lautet vielmehr, seit wann es Aufgabe einer politischen Institution ist, darüber zu befinden, ob das Sparverhalten ihrer Bürger produktiv genug ist – und vor allem, was passiert, wenn diese Bürger zu einer anderen Einschätzung gelangen, oder schlichtweg andere Ziele verfolgen.

Denn ein Bankguthaben ist nicht „faul“. Es ist liquide. Es kann Sicherheitsreserve sein, unternehmerische Rücklage, Kaufkraft für eine künftige Investition oder schlicht das Ergebnis der Entscheidung seines Eigentümers, im Augenblick überhaupt nichts damit tun zu wollen. Der Staat mag diese Entscheidung volkswirtschaftlich für suboptimal halten – für den Eigentümer muss sie deshalb aber noch lange nicht falsch sein.

Hier beginnt ein fundamentaler Perspektivwechsel: Das Vermögen des Bürgers wird nicht mehr ausschließlich als dessen privates Eigentum betrachtet, sondern zugleich als eine bislang unzureichend genutzte Ressource zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele.

Und zehn Billionen Euro sind eine verdammt große Ressource.

Mobilisieren klingt schöner als erzwingen

Das politische Vokabular für solche Vorgänge ist ausgesprochen freundlich. Kapital soll „mobilisiert“, Sparvermögen „aktiviert“, Investitionen sollen „freigesetzt“ werden. Niemand spricht davon, Menschen vorzuschreiben, was sie mit ihrem Geld zu tun haben.

Das wäre gegenwärtig auch sachlich falsch.

Es gibt keinen Beschluss, nach dem europäische Sparer ihre Bankguthaben künftig in europäische Unternehmen, Staatsanleihen, Infrastrukturprojekte oder Rüstungsunternehmen investieren müssen. Ebenso wenig gibt es einen Beschluss über einen europäischen Lastenausgleich auf Bankvermögen.

Aber politische Entwicklungen beurteilt man sinnvollerweise nicht erst dann, wenn die letzte Durchführungsverordnung im Amtsblatt steht. Wer Risiken bewertet – ob bei einem Unternehmen, einem Staat oder seinem eigenen Vermögen –, beschäftigt sich mit Szenarien und Wahrscheinlichkeiten. Er betrachtet Anreize, institutionelle Entwicklungen, bereits geschaffene Instrumente und die erklärte politische Richtung und fragt sich anschließend, welche Entwicklung daraus plausibel entstehen kann.

Genau deshalb lohnt es sich, von der Leyens Rede nicht isoliert, sondern in der Gesamtschau mit anderen Entwicklungen der vergangenen Jahre zu betrachten.

Während das Vermögen aktiviert werden soll, wird der Weg nach draußen immer enger

Mit CRD VI hat die Europäische Union eine Regelung geschaffen, die ab dem 11. Januar 2027 den grenzüberschreitenden Zugang zu bestimmten Bankdienstleistungen von Instituten in Drittstaaten erheblich erschwert. Banken außerhalb der EU, die u. a. Einlagen-, Kredit- oder Garantiegeschäfte mit Kunden innerhalb der Union betreiben wollen, benötigen grundsätzlich eine entsprechend zugelassene Niederlassung innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates. Die wenigen verbleibenden Ausnahmen, wie z. B. Reverse Solicitation, erweisen sich in der Praxis eher als Feigenblatt und ändern nur wenig an den immer höheren Hürden, die es zu überwinden gilt, will man Herr seiner eigenen Investitionsentscheidungen bleiben.

Die aktuell im Internet kursierende Behauptung, „EU-Bürger dürfen ab 2027 keine Konten im Ausland mehr eröffnen“, mag also zwar eine verkürzte Darstellung sein, denn das Gesetz verbietet dem Bürger kein Auslandskonto, sondern reguliert die Drittstaatenbank und deren Zugang zum europäischen Kunden. Im Ergebnis läuft das aber auf das Gleiche hinaus.

Wenn eine Bank in Singapur, der Schweiz oder einem anderen Drittstaat einen in Deutschland ansässigen Kunden regulatorisch nicht mehr ohne Weiteres bedienen kann, ist es für diesen Kunden im Endeffekt ziemlich egal, ob auf dem Ablehnungsschreiben steht: „Sie dürfen bei uns kein Konto eröffnen“ oder „Wir dürfen diese Dienstleistung in Ihrer Konstellation nicht anbieten.“
Der rechtliche Aufhänger mag ein anderer sein – ein Konto hat er aber in beiden Fällen nicht.

Und damit wird die zeitliche Parallelität interessant: Auf der einen Seite erklärt die politische Spitze der EU, europäisches Sparvermögen liege zu großen Teilen unproduktiv auf Konten oder werde außerhalb Europas investiert und müsse stärker europäischen Interessen dienen. Auf der anderen Seite entsteht  neben vielen weiteren Kontrollinstrumenten ein regulatorischer Rahmen, der bestimmte Bankbeziehungen zwischen EU-Ansässigen und Drittstaateninstituten schwieriger macht.

Beweist das, dass CRD VI beschlossen wurde, um die zehn Billionen Euro in Europa einzusperren?

Isoliert betrachtet, nein.

Ist es vernünftig, beide Entwicklungen bei der Beurteilung der langfristigen Ausrichtung europäischer Finanzpolitik gemeinsam zu betrachten?

Aber selbstverständlich!

Der Wohnsitz wird zum finanziellen Schalter

Wir haben an anderer Stelle bereits beschrieben, wie paradox diese Entwicklung inzwischen werden kann. Wer Deutschland verlässt, stellt möglicherweise fest, dass seine deutsche Bank ihn plötzlich nicht mehr haben möchte, obwohl sich weder seine Bonität noch sein Vermögen noch seine jahrzehntelange Geschäftsbeziehung verändert haben. Geändert hat sich nur eine einzige Information in der Kundendatei: sein Wohnsitz.

Wer dagegen in Deutschland bleibt, kann künftig feststellen, dass bestimmte Bankbeziehungen außerhalb der Europäischen Union schwieriger werden.

Das ist kein Widerspruch. Es ist dieselbe Entwicklung, nur von unterschiedlichen Seiten betrachtet.

Der Wohnsitz wird immer stärker zum regulatorischen Anknüpfungspunkt, der darüber entscheidet, welche Finanzdienstleistungen ein Mensch nutzen kann, welche Bank ihn bedienen darf oder bedienen möchte und unter welchen Voraussetzungen Vermögen grenzüberschreitend strukturiert werden kann. Hinzu kommen AML-Regeln, automatischer Informationsaustausch, diverse Eigentumsregister, Meldepflichten und eine zunehmend zentralisierte europäische Aufsicht.

Keine dieser Maßnahmen für sich genommen ist die berühmte Mauer.

Das ist allerdings ein ziemlich schwacher Trost, wenn aus einzelnen Steinen irgendwann trotzdem eine entsteht.

Niemand braucht dafür einen geheimen Masterplan

Hier liegt möglicherweise der größte Denkfehler in der öffentlichen Diskussion. Wer auf eine langfristige Entwicklung regulatorischer Einschränkungen hinweist, bekommt regelmäßig entgegengehalten, es gebe keinen Beweis für einen geheimen Plan, an dessen Ende Kapitalverkehrskontrollen, Vermögensabgaben oder andere Eingriffe stünden.

Natürlich gibt es diesen Beweis nicht. Vielleicht gibt es nicht einmal einen solchen Plan.

Den braucht es auch gar nicht.

Politische Systeme entwickeln sich nicht ausschließlich nach einem zwanzig Jahre zuvor geschriebenen Drehbuch. Institutionen reagieren – in Abhängigkeit von politischen Mehrheiten – auf Haushaltsprobleme, Krisen, Kriege, demografische Veränderungen und bedrohlich anschwellende oder neu entstehende Finanzierungslücken. Entscheidend ist deshalb weniger, ob Ursula von der Leyen heute eine Vermögensabgabe für das Jahr 2028 in ihrer Schreibtischschublade liegen hat. Entscheidend ist, welche Infrastruktur bis dahin geschaffen wurde und welche Eingriffe diese Infrastruktur im Bedarfsfall überhaupt ermöglicht.

Wer Vermögen besteuern möchte, muss wissen, wo es liegt.

Wer Kapitalbewegungen kontrollieren möchte, braucht regulierte Schnittstellen.

Wer Anlageentscheidungen lenken möchte, braucht Anreize, Regelungen und gegebenenfalls durch Auflagen und Zugangsbeschränkungen künstlich erschaffene Nachteile für Alternativen.

Wer einen Finanzraum stärker integrieren möchte, benötigt eine zentralisierte Aufsicht.

Und wer verhindern möchte, dass Kapital solchen Maßnahmen ausweicht, wird irgendwann zwangsläufig darüber nachdenken müssen, wie offen die Türen nach draußen bleiben sollen.

Noch einmal: Daraus folgt nicht, dass jeder dieser Schritte kommen wird. Es folgt lediglich, dass mit jedem bereits vorhandenen Baustein bestimmte Szenarien leichter umsetzbar werden als zuvor.

Für eine vernünftige Risikoanalyse reicht das vollkommen aus.

Geschichte wiederholt sich nicht - aber sie reimt sich

Der Gedanke, in außergewöhnlichen fiskalischen Situationen auf privates Vermögen zurückzugreifen, wäre in Europa jedenfalls keine historische Innovation. Deutschland kennt Kriegsanleihen, Währungsreformen, Vermögensabgaben und den Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Andere europäische Staaten haben ihre eigenen Erfahrungen mit Sonderabgaben, Kapitalverkehrskontrollen, Zwangskonversionen oder außergewöhnlichen Vermögenseingriffen gemacht.

Das bedeutet nicht, dass sich 1922 oder 1952 im Jahr 2029 wiederholen. Geschichte ist keine Endlosschleife. Aber wer sie studiert, kommt nicht umhin zu erkennen, dass die Grenze des politisch Vorstell- und Machbaren erheblich flexibler ist, als sie in ruhigen Zeiten erscheint.

Gerade deshalb ist der Einwand „Das ist heute gar nicht geplant“ bei langfristigen Vermögensentscheidungen von begrenztem Wert. Wer sein Vermögen für die kommenden zwanzig oder dreißig Jahre strukturiert, interessiert sich nicht nur dafür, was eine Regierung heute beabsichtigt. Er interessiert sich dafür, welche Risiken innerhalb dieses Zeitraums entstehen können und wie abhängig er davon sein möchte, dass sie nicht eintreten.

Diversifikation beginnt vor der Krise

Daraus folgt nun keineswegs, dass jeder sein deutsches Bankkonto räumen, Goldbarren im Garten vergraben und sich morgen auf den Weg zu einer Anwaltskanzlei in Panama machen sollte. Wer aus Angst vor einem hypothetischen zukünftigen Risiko überstürzt schlechte Entscheidungen trifft, hat nichts gewonnen.

Die vernünftige Konsequenz heißt Diversifikation.

Und zwar nicht nur die Diversifikation, die Banken gewöhnlich meinen, wenn sie einem Kunden fünf verschiedene Wertpapiere verkaufen, die anschließend alle im selben Depot, bei derselben Bank, unter derselben Jurisdiktion und innerhalb desselben regulatorischen Systems liegen.

Internationale Vermögensdiversifikation kann unterschiedliche Banken, Währungen, Rechtsräume, Anlageklassen, Verwahrorte, Gesellschaftsstrukturen und – für Menschen, bei denen dies zur Lebensplanung passt – auch unterschiedliche Aufenthalts- und Wohnsitzoptionen umfassen.

Nicht jede dieser Möglichkeiten ist für jeden sinnvoll. Manche verursachen Kosten, andere steuerliche Pflichten, wieder andere regulatorischen Aufwand. Aber Optionen besitzen einen Wert, der sich häufig erst dann zeigt, wenn man sie benötigt.

Und manche Optionen lassen sich nicht beliebig schnell herstellen.

Ein ausländisches Bankkonto, das eine Bank nicht mehr eröffnen darf oder will, lässt sich nicht rückwirkend einrichten. Ein Aufenthaltsrecht entsteht nicht dadurch, dass man am Flughafen erklärt, jetzt dringend eines zu benötigen. Eine internationale Unternehmensstruktur sollte man tunlichst nicht erst am Freitagnachmittag gründen, nachdem für Montag Kapitalverkehrsbeschränkungen angekündigt wurden.

Resilienz entsteht vor der Krise. So wie auch das Immunsystem gestärkt werden muss, bevor man von einer Krankheit ans Bett gefesselt wird.

Vielleicht war „paresseuse“ also doch das richtige Wort

So betrachtet, war von der Leyens Formulierung wohl unfreiwillig ehrlich und aufschlussreich. Denn sie macht sichtbar, dass Eigentümer und Politik dasselbe Vermögen aus vollkommen unterschiedlichen Blickwinkeln und mit völlig unterschiedlichen Absichten betrachten.

Für den Eigentümer sind 100.000 Euro auf einem Konto möglicherweise eine Rücklage, ein Stück Unabhängigkeit oder schlicht Kapital, über dessen Verwendung er später entscheiden möchte. Für die europäische Wirtschaftspolitik sind zehn Billionen Euro solcher Guthaben ein gewaltiges Finanzierungspotenzial, das bislang nicht ausreichend „mobilisiert“ wird.

Eigentümer sollten also vor allem realisieren, dass diese andere Sicht auf ihr Eigentum besteht und welche Konsequenzen sich aus dieser anderen Sichtweise für sie ergeben können.

Denn parallel zu dieser politischen Vorstellung entsteht eine Überwachungsarchitektur, durch welche Vermögen und Finanzströme immer transparenter werden, Finanzdienstleistungen stärker zentral beaufsichtigt, und bestimmte grenzüberschreitende Optionen regulatorisch anspruchsvoller werden. Ob daraus in einigen Jahren lediglich ein effizienterer europäischer Kapitalmarkt entsteht oder irgendwann ein System, in dem die Freiheit des Einzelnen über sein Vermögen erheblich stärker eingeschränkt wird, kann heute niemand seriös vorhersagen.

Man kann allerdings Wahrscheinlichkeiten beurteilen.

Und wer die Richtung für falsch hält, muss nicht darauf warten, bis aus einer Wahrscheinlichkeit Gewissheit geworden ist.

Quellen & weiterführende Daten

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