Strategie & Freiheit
Gehen reicht nicht
Joana Cotars Vortrag über Freiheit, Infrastruktur und den modernen Exit
Klaus J. P.-Kilfitt · 8. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit
Wer Deutschland verlässt, ist weg. Geografisch jedenfalls.
Und genau auf dieses „jedenfalls“ kommt es an. Joana Cotar hat auf der DEXIT 2026 in München in knapp dreißig Minuten ziemlich gründlich gezeigt, warum ein neuer Wohnsitz noch lange nicht bedeutet, dass auch die alten Abhängigkeiten verschwunden sind.
Steuerrecht endet nicht automatisch an der Landesgrenze. Informationen reisen inzwischen schneller als Menschen. Banken, Zahlungsdienstleister und Plattformen unterliegen Regeln, die weit über ihren eigenen Sitz hinausreichen. Wer zwar drei Pässe besitzt, sein Vermögen aber bei einer einzigen Bank hält, kann am Ende erheblich weniger souverän sein, als sein Flaggenportfolio vermuten lässt.
Cotar spannt diesen Bogen von Albert O. Hirschmans „Loyalty, Voice, Exit“ über Wegzugsbesteuerung, automatischen Informationsaustausch und digitale Identität bis hin zu Bitcoin. Nicht jeder Baustein dieser Argumentation ist neu. Bemerkenswert ist das Bild, das sich ergibt, sobald man die Bausteine zusammensetzt.
Plötzlich wird aus einer Reihe scheinbar voneinander unabhängiger Regulierungsfragen eine sehr viel grundsätzlichere:
„Über wessen Infrastruktur läuft mein Leben?“

Der Vortrag
Joana Cotar beginnt nicht mit einer neuen Verordnung, sondern mit einem mehr als fünfzig Jahre alten Modell des Ökonomen Albert O. Hirschman: Loyalty, Voice, Exit. Man kann loyal bleiben, widersprechen oder gehen.
Cotar hat alle drei Varianten selbst durchlaufen. Sie trat in eine Partei ein, widersprach ihrer Entwicklung, verließ sie schließlich und gab dabei einen sicheren Listenplatz auf. Der Exit, sagt sie, sei der Punkt, an dem eine Überzeugung einen Preis bekommt: Wer nur widerspricht, kann ignoriert werden. Wer geht, entzieht einer Organisation Arbeitskraft, Geld oder Legitimation.
Für eine Auswandererkonferenz liegt die Übertragung auf Staaten nahe.
Die wirklich interessante Frage beginnt allerdings erst danach.
Als Auswandern noch eine geografische Entscheidung war
Wer Deutschland verlässt, verlässt zunächst einmal ein Territorium. Er wohnt anschließend in Asunción, Dubai, Zürich oder Panama City statt in München, Hamburg oder Berlin. Das klingt trivial, prägt aber bis heute einen erheblichen Teil unseres Denkens über Auswanderung.
Hier endet Deutschland. Dort beginnt das Ausland.
Cotar beschreibt sehr treffend, warum diese Vorstellung historisch durchaus funktioniert hat. Verwaltung war langsam, Informationen blieben lokal, Konten und Register waren kaum miteinander verknüpft. Die Reichweite eines Staates endete nicht unbedingt deshalb an seiner Grenze, weil er sich dort in freiheitlicher Selbstbeschränkung übte. Häufig wusste er schlicht nicht, was jenseits dieser Grenze geschah, oder konnte die Information nur mit erheblichem Aufwand beschaffen.
Für den Bürger war diese technische Begrenztheit praktische Freiheit.
„Heute reist Ihr Datensatz mit.“
Das ist möglicherweise der wichtigste Satz ihres gesamten Vortrags.
Denn ein Mensch kann heute tatsächlich in Paraguay leben, eine Gesellschaft in den USA besitzen, Kunden in Europa bedienen und Konten in mehreren Ländern führen. Nur bedeutet diese internationale Aufstellung keineswegs automatisch, dass auch seine Abhängigkeiten international diversifiziert sind.
Das Ausland ist kein rechtsfreier Raum. Ein geografisch weit entferntes Vermögen ist noch lange kein unsichtbares Vermögen.
Wir haben diesen Unterschied in der Perspektive „Vermögen im Ausland: Besteuerung, Informationsaustausch und Vollstreckung“ ausführlich untersucht: Besteuerungsrecht, Informationsaustausch und tatsächliche Zugriffsmöglichkeit sind drei verschiedene Fragen. Wer sie miteinander verwechselt, kommt wahlweise zu der romantischen Vorstellung, außerhalb Deutschlands könne der deutsche Staat grundsätzlich nichts mehr ausrichten, oder zum gegenteiligen Fatalismus, internationale Diversifizierung sei ohnehin sinnlos, weil inzwischen „alles gemeldet“ werde.
Beides ist falsch.
Der Staat muss nicht überall sein
Cotar geht einen Schritt weiter. Ein Staat müsse internationale wirtschaftliche Aktivität gar nicht vollständig kontrollieren. Es genüge, die Engstellen zu kontrollieren.
Banken. Zahlungsdienstleister. Börsen. Plattformen. Identitätsanbieter. Finanzintermediäre.
Nicht der Staat selbst muss jede einzelne Transaktion prüfen, wenn er diejenigen regulieren kann, deren Infrastruktur der Bürger für diese Transaktion benötigt.
Genau hier berührt ihr Vortrag einen Gedanken, den wir in „Wenn aus Stolpersteinen eine Mauer wird“ aus einer anderen Richtung entwickelt haben: Freiheit verschwindet nicht erst dort, wo der Gesetzgeber ein Verbot ausspricht. Manchmal genügt es, den Weg mit regulatorischen Hürden so zu verändern, dass eine formal weiterhin bestehende Möglichkeit praktisch immer schwerer nutzbar wird.
CRD VI liefert dafür ein bemerkenswert konkretes Beispiel. Niemand verbietet einem EU-Bürger, ein Konto bei einer Bank außerhalb Europas zu führen. Die neue Bankenregulierung verändert jedoch die Bedingungen, unter denen bestimmte Drittstaatenbanken Kunden innerhalb der EU bedienen dürfen.
Was das für Menschen bedeutet, deren Wohnsitz und Bankverbindung in unterschiedlichen Rechtsräumen liegen, haben wir in „CRD VI: Wenn der Wohnsitz über das Auslandskonto entscheidet“ ausführlich untersucht.
Das Auslandskonto bleibt legal.
Nur kann die Bank irgendwann entscheiden, dass ihr der Kunde regulatorisch zu teuer geworden ist.
Der Staat braucht dafür keinen Schlagbaum.
Es genügt ein Compliance Department.
Mit einer anderen Ausprägung desselben Lenkungsmechanismus haben wir uns in „Wenn Ihr Geld plötzlich ‚faul‘ ist“ beschäftigt: Kapital muss nicht verboten werden, wenn regulatorische und politische Anreize seine Bewegungsrichtung verändern sollen.
Cotar nennt private Akteure in diesem Zusammenhang ausgelagerte Kontrollinstanzen. Die Formulierung ist zugespitzt. Der zugrunde liegende Mechanismus ist es nicht.
Ein Mensch, drei Wohnsitze
An dieser Stelle entwickelt Cotar ein Modell, das juristisch keine neue Kategorie schafft, analytisch aber ausgesprochen nützlich ist.
Der moderne Mensch, sagt sie, habe nicht nur einen Wohnsitz.
Er habe drei.
Da ist zunächst der körperliche Wohnsitz: Wo wachen Sie morgens auf?
Dann der steuerliche: Welche Rechtsordnung beansprucht Ihr Einkommen, welche Staaten tauschen Daten über Sie aus?
Schließlich der wirtschaftliche Wohnsitz: Wo befinden sich Unternehmen, Konten und Kunden? Von welchen Banken, Plattformen und Zahlungswegen hängt Ihre Handlungsfähigkeit ab?
Man muss diese Kategorien nicht als juristische Begriffe missverstehen, um zu erkennen, wie viel Wahrheit in ihnen steckt.
Wer drei Staatsbürgerschaften besitzt, zwei Residencies hält und fünf Gesellschaften gegründet hat, dessen Vermögen aber vollständig bei derselben Bank liegt, ist möglicherweise erheblich weniger diversifiziert, als sein persönliches Flaggenportfolio vermuten lässt.
Cotar formuliert es noch grundsätzlicher: Eine Struktur, die nur funktioniert, solange Behörden, Banken und Plattformen freundlich bleiben, sei keine souveräne Struktur.
Das ist der Punkt, an dem internationale Strukturierung aufhört, ein Sammelalbum aus Reisepässen, Bankkarten und Gesellschaftsurkunden zu sein.
Diversifikation bedeutet nicht, möglichst viele Flaggen auf einer Weltkarte zu verteilen. Sie bedeutet, Abhängigkeiten zu erkennen.
Bequemlichkeit ist keine Verschwörung
Besonders interessant wird Cotars Argument dort, wo sie über digitale Identität spricht.
Bis Ende 2026 soll die European Digital Identity Wallet in den EU-Mitgliedstaaten bereitstehen. Mit ihr sollen Bürger sich grenzüberschreitend identifizieren, Nachweise vorlegen und elektronische Signaturen nutzen können. Das System ist interoperabel angelegt und soll gerade deshalb vieles vereinfachen, was heute administrativ lästig ist.
Cotar bestreitet diese Vorteile nicht. Im Gegenteil: Gerade weil die Wallet nützlich sei, werde sie Akzeptanz finden. Ihre Sorge gilt der Pfadabhängigkeit. Ist eine Infrastruktur erst einmal aufgebaut und weit verbreitet, werden zusätzliche Funktionen technisch billiger und politisch leichter durchsetzbar.
Hier lohnt sich allerdings eine wichtige Präzisierung.
Nach geltendem EU-Recht ist die Nutzung der Wallet ausdrücklich freiwillig. Wer sie nicht verwendet, darf beim Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten, zum Arbeitsmarkt oder in seiner unternehmerischen Freiheit nicht benachteiligt werden. Die Verordnung enthält außerdem Vorgaben zu Nutzerkontrolle und Datenschutz.
Aus der Existenz einer interoperablen digitalen Identität folgt deshalb keineswegs automatisch der digitale Kontrollstaat.
Nur erledigt diese Feststellung Cotars Argument nicht.
Denn sie fragt nicht ausschließlich, welche Funktionen ein System heute besitzt. Sie fragt, welche Infrastruktur geschaffen wird und welche künftigen Entscheidungen diese Infrastruktur erleichtert.
Das ist ein anderer Maßstab.
Wir haben denselben Gedanken in „Für den gläsernen Bürger braucht es kein Vermögensregister“ aus einer anderen Richtung verfolgt. Auch dort liegt die entscheidende Veränderung nicht zwangsläufig in einer gigantischen Zentraldatenbank, in der irgendein Beamter per Mausklick das komplette Leben eines Bürgers betrachtet. Es genügt, wenn zuvor getrennte Informationen technisch anschlussfähig werden und bei Bedarf miteinander kommunizieren können.
Für den gläsernen Bürger braucht es kein zentrales Register. Er braucht nur die richtigen Schnittstellen.
Wo die Rechtslage endet und die Prognose beginnt
Gerade weil Cotars Vortrag politisch pointiert ist, lohnt sich an einer weiteren Stelle die Trennung zwischen bestehender Architektur und erwarteter Entwicklung.
Bei Kryptowerte-Dienstleistern ist der Ausbau des Informationssystems längst Realität. Die europäische Travel Rule gilt seit dem 30. Dezember 2024. DAC8 gilt seit dem 1. Januar 2026; relevante Kryptodienstleister erfassen seitdem bestimmte Transaktionsdaten. Die Informationen des ersten Berichtsjahres 2026 sind bis spätestens 30. September 2027 zu melden beziehungsweise zwischen den zuständigen Steuerbehörden auszutauschen.
Beim digitalen Euro ist die Lage anders.
Cotar spricht von ihm als einer kommenden Entwicklung und nennt 2029 als Zeithorizont. Stand 8. Oktober 2026 ist die Ausgabe eines digitalen Euro jedoch noch nicht beschlossen. Die EZB bereitet die technische Infrastruktur vor und plant für die zweite Jahreshälfte 2027 ein zwölfmonatiges Pilotprojekt. Für eine mögliche Erstausgabe möchte das Eurosystem 2029 bereit sein; entscheiden will die EZB darüber erst nach Verabschiedung der europäischen Rechtsgrundlage.
Man kann die Architektur eines möglichen digitalen Euro kritisch beurteilen, ohne so zu tun, als läge das fertige System bereits auf dem Tisch.
Freiheitliche Kritik wird nicht dadurch stärker, dass sie Entwicklung und geltendes Recht ineinander schiebt. Sie wird stärker, wenn sie beides auseinanderhält.
Bitcoin und die Möglichkeit, Nein zu sagen
Es überrascht wenig, dass Cotar schließlich bei Bitcoin ankommt. Als frühere Initiatorin von „Bitcoin im Bundestag“ betrachtet sie das Netzwerk nicht lediglich als Spekulationsobjekt, sondern als Bestandteil wirtschaftlicher Souveränität.
Ihr Argument ist dabei interessanter als die übliche Behauptung, Bitcoin mache seinen Besitzer irgendwie „unabhängig vom Staat“.
Das tut Bitcoin selbstverständlich nicht.
Steuerrecht verschwindet nicht mit einer Seed Phrase. Gesetzliche Pflichten verschwinden nicht mit Self-Custody. Auch Eigentumsrisiken, Kursrisiken oder die Möglichkeit staatlichen Zwangs außerhalb des Netzwerkprotokolls lösen sich nicht in Luft auf.
Cotar weist selbst auf einen Teil dieser Grenzen hin: Wer seine Schlüssel selbst kontrolliert, kann sie schließlich auch selbst verlieren. Selbstverantwortung bedeutet nun einmal nicht nur Freiheit von einem Intermediär, sondern ebenso die Freiheit, eigene Fehler zu machen.
Der stärkere Gedanke folgt einige Minuten später.
„Ein Nein gegenüber einer Bank oder einem Staat besitzt erst dann Gewicht, wenn die wirtschaftliche Existenz nicht davon abhängt.“
Damit sind wir wieder bei Hirschman.
Voice besitzt mehr Gewicht, wenn Exit tatsächlich möglich ist.
Nicht nur schauen, wo ein Land heute steht
Am Ende ihres Vortrags kommt Cotar auf die Auswanderung zurück. Aus unserer Sicht ist gerade dieser Schluss bemerkenswert.
Sie empfiehlt nicht lediglich, nach niedrigen Steuern, einer unkomplizierten Aufenthaltsgenehmigung oder einem angenehmen Klima zu suchen. Wer ein Land als neuen Lebensmittelpunkt wählt, solle sich ansehen, an welchen internationalen Standards es sich orientiert, welche fremden Regeln es übernimmt und wie schnell dies geschieht.
Genau hier trennt sich Auswanderungsmarketing von einer nachhaltigen internationalen Strategie.
Der heutige Zustand eines Landes ist wichtig. Aber er ist nur eine Momentaufnahme.
Ein Territorialsteuersystem kann verändert werden. Eine liberale Bankpraxis kann regulatorisch enger werden. Ein politisch stabiles Land kann seine Richtung ändern. Internationale Standards können übernommen, Abkommen geschlossen, Datenflüsse geschaffen und Rechte neu gewichtet werden.
Deshalb genügt es nicht, ein Zielland danach zu beurteilen, welche Vorteile es heute bietet. Man muss auch fragen, welche Institutionen diese Vorteile tragen und was geschehen müsste, damit sie verschwinden.
Gehen reicht nicht
Joana Cotars Vortrag ist kein technischer Leitfaden für internationale Strukturierung und will es auch gar nicht sein.
Seine Stärke liegt woanders.
Er verbindet Entwicklungen, die sich isoliert betrachtet leicht als Spezialthemen abheften lassen: Wegzugsbesteuerung beim Steuerberater. CRD VI beim Banker. DAC8 beim Kryptodienstleister. Digitale Identität beim IT-Experten. Bargeld beim Geldwäschegesetz. Bitcoin irgendwo zwischen Geldtheorie und Technologie.
Jede Regel besitzt ihre eigene Begründung, ihre eigenen Voraussetzungen und ihre eigenen Grenzen.
Erst aus einiger Entfernung wird eine andere Frage sichtbar:
„Über wessen Infrastruktur läuft mein Leben?“
Vielleicht ist das tatsächlich eine der sinnvollsten Fragen, die sich jemand stellen kann, der über Auswanderung und internationale Diversifizierung nachdenkt.
Nicht weil völlige Unabhängigkeit erreichbar wäre. Das ist sie nicht. Jeder Mensch lebt in Rechtsordnungen, benutzt Infrastruktur und ist auf andere Menschen und Institutionen angewiesen.
Freiheit beginnt auch nicht damit, sämtliche Bindungen zu kappen.
Sie beginnt damit, zu wissen, welche davon man freiwillig eingegangen ist, welche man verändern kann und bei welchen ein einziger Dritter genügt, um die eigene Handlungsfähigkeit erheblich einzuschränken.
Cotars letzter Satz bringt diese Perspektive bemerkenswert präzise auf den Punkt:
„Freiheit beginnt nicht beim Auswandern. Freiheit beginnt in dem Moment, wo Sie niemanden mehr fragen müssen, ob Sie dürfen.“
Gehen kann dafür ein Anfang sein.
Mehr nicht.
Quellen & weiterführende Daten
Rechts- und Datenstand der regulatorischen Einordnungen: 8. Oktober 2026.
- Joana Cotar / DEXIT 2026 — „Geld, Macht, Kontrolle – Wie der Staat das digitale Zeitalter kapert“, Vortrag in München; Video auf dem YouTube-Kanal von grenzenlos frei.
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/1183 — European Digital Identity Framework (eIDAS 2.0), insbesondere European Digital Identity Wallet und Freiwilligkeit der Nutzung.
- Europäische Kommission – European Digital Identity — Informationen zur EU Digital Identity Wallet und zum Rollout bis Ende 2026.
- Europäische Kommission – DAC8 — Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerte-Transaktionen; Anwendung ab 1. Januar 2026 und erste Meldungen/Austausche 2027.
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2023/1113 — Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte; Anwendung seit 30. Dezember 2024.
- Europäische Zentralbank – Pilotprojekt zum digitalen Euro — Pilot ab der zweiten Jahreshälfte 2027; mögliche Erstausgabe 2029; Ausgabeentscheidung erst nach Annahme der Rechtsgrundlage.
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