Economía y jurisdicciones

USA als Lebensmittelpunkt: Ein Land, 50 Steuersysteme – und eine Entscheidung mit Folgen

Björn Skamrahl · 7. August 2026 · 11 min de lectura

Die USA lassen sich steuerlich kaum wie ein gewöhnlicher Länderstandort betrachten. Bundesrecht, 50 Bundesstaaten, Welteinkommensbesteuerung und unterschiedliche Wege zur steuerlichen Ansässigkeit machen die Standortentscheidung komplex. Wer dort leben möchte, sollte deshalb zwei Fragen getrennt beantworten: Will ich Teil des amerikanischen Systems werden – und wenn ja, wo?

Freiheitsstatue vor der Skyline von Lower Manhattan mit amerikanischer Flagge und Hafenwasser im Vordergrund
Die Vereinigten Staaten als Standort: ein Bundesrecht, 50 Bundesstaaten und sehr unterschiedliche Lebensmodelle.

Die Vereinigten Staaten sind als Auswanderungsziel schwer mit anderen Ländern zu vergleichen.

Nicht, weil sie besonders kompliziert wären – obwohl sie das durchaus sein können. Sondern weil schon die Frage nach dem „Standort USA“ eigentlich falsch gestellt ist.

Florida ist nicht Kalifornien. Texas ist nicht New York. Wyoming ist nicht Massachusetts.

Über allem steht ein einheitliches Bundesrecht, das wesentliche Fragen des Aufenthaltsrechts und der Besteuerung regelt. Darunter existieren 50 Bundesstaaten mit eigenen Steuersystemen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und teilweise erheblich unterschiedlichen Lebensrealitäten.

Und dennoch lässt sich die entscheidende Frage beantworten: Was bedeutet es grundsätzlich, seinen Lebensmittelpunkt in die Vereinigten Staaten zu verlagern?

Denn bevor Florida mit Texas oder Wyoming mit Nevada verglichen wird, gibt es eine wesentlich wichtigere Ebene.

Die Vereinigten Staaten besteuern ihre steuerlich ansässigen Personen grundsätzlich auf ihr Welteinkommen. Und der Eintritt in dieses System kann früher erfolgen, als viele erwarten.

1. Die USA sind kein Standort

Wer von Deutschland nach Panama oder Paraguay zieht, entscheidet sich zunächst für ein Land und anschließend für eine Stadt oder Region.

In den Vereinigten Staaten ist diese zweite Entscheidung von erheblich größerer Bedeutung.

Auf Bundesebene werden insbesondere das Einwanderungsrecht und wesentliche Teile der Besteuerung geregelt. Gleichzeitig besitzen die Bundesstaaten erhebliche eigene Steuerkompetenzen.

Damit können zwei Menschen mit identischem Einkommen, identischer Vermögensstruktur und demselben Aufenthaltsstatus innerhalb der USA unterschiedlichen zusätzlichen steuerlichen Belastungen unterliegen.

Hinzu kommen Unterschiede bei Immobilienbesteuerung, Sales Taxes, Nachlass- und Erbschaftsteuern sowie unternehmerischen Abgaben.

Deshalb wäre eine pauschale Aussage bereits methodisch falsch:

„In den USA beträgt die Einkommensteuer …“

Die Federal Income Tax lässt sich darstellen.

Die gesamte Steuerbelastung eines konkreten US-Standorts dagegen erst, wenn der Bundesstaat feststeht.

„Mit der Entscheidung für die USA beginnt die eigentliche Standortentscheidung erst.“

Welche Unterschiede dabei tatsächlich relevant werden, behandeln wir gesondert in einem späteren Vergleich ausgewählter Bundesstaaten.

2. Aufenthaltsrecht und Steuerresidenz sind nicht dasselbe – aber miteinander verbunden

Auch in den USA müssen zunächst zwei Ebenen getrennt werden.

Das Aufenthaltsrecht beantwortet die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person in den Vereinigten Staaten leben darf.

Das Steuerrecht beantwortet eine andere Frage:

„Wann behandeln die Vereinigten Staaten diese Person als steuerlich ansässig?“

Die begriffliche Trennung von Aufenthaltstitel, Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit haben wir grundsätzlich bereits in Wohnsitz, Residency, Steuerresidenz: Sieben Begriffe, die ständig verwechselt werden dargestellt.

Bemerkenswert ist allerdings, dass beide Ebenen miteinander verbunden sein können.

Für Ausländer kennt das US-Bundessteuerrecht grundsätzlich zwei zentrale Tests:

  • Green Card Test
  • Substantial Presence Test

Damit kann der migrationsrechtliche Status selbst steuerliche Konsequenzen auslösen.

Umgekehrt kann jemand steuerlich in den USA ansässig werden, ohne jemals eine Green Card besessen zu haben.

3. Die Green Card ist mehr als eine Aufenthaltsgenehmigung

Wer Lawful Permanent Resident der Vereinigten Staaten wird, erfüllt grundsätzlich den Green Card Test.

Der IRS behandelt eine Person grundsätzlich als Resident Alien für Federal-Income-Tax-Zwecke, wenn sie während des Kalenderjahres Lawful Permanent Resident ist; für Beginn und Ende der steuerlichen Residence bestehen Detailregeln und mögliche Treaty-Konstellationen.

Das ist eine erhebliche Konsequenz.

Denn die Green Card ist damit nicht lediglich das Recht, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten.

Sie kann gleichzeitig den Eintritt in ein vollkommen anderes Steuersystem bedeuten.

„Wer eine Green Card beantragt, entscheidet nicht nur über seinen Aufenthaltsstatus. Er sollte vorher wissen, was dieser Status mit seinem weltweiten Einkommen und Vermögen macht.“

4. Der Substantial Presence Test: Warum 183 Tage nicht 183 Tage sind

Auch Menschen ohne Green Card können durch ihre tatsächliche Anwesenheit steuerlich ansässig werden.

Dafür existiert der Substantial Presence Test.

Die verbreitete Vorstellung

„Solange ich weniger als 183 Tage pro Jahr in den USA bin, werde ich dort nicht steuerlich ansässig.“

ist falsch.

Für den Test werden grundsätzlich drei Kalenderjahre betrachtet:

  • Laufendes Jahr: alle Aufenthaltstage
  • Vorjahr: 1/3 der Aufenthaltstage
  • Vorvoriges Jahr: 1/6 der Aufenthaltstage

Erreicht die gewichtete Summe mindestens 183 Tage und war die Person zugleich mindestens 31 Tage im laufenden Jahr in den USA, kann der Substantial Presence Test erfüllt sein.

Es bestehen allerdings Ausnahmen. Bestimmte Aufenthaltstage werden nicht mitgezählt; außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Closer Connection Exception greifen. Diese setzt unter anderem weniger als 183 tatsächliche Aufenthaltstage im laufenden Jahr und eine engere Verbindung zu einem ausländischen Staat voraus.

„183 Tage sind in den USA keine einfache Aufenthaltsgrenze. Sie sind das Ergebnis einer Formel.“

5. Tax Resident bedeutet grundsätzlich Worldwide Income

Ist eine Person für Federal-Income-Tax-Zwecke Resident Alien, folgt die nächste wesentliche Konsequenz.

Die Vereinigten Staaten besteuern Resident Aliens grundsätzlich nach denselben Regeln wie US Citizens auf ihr weltweites Einkommen.

Damit werden nicht nur amerikanische Einkünfte relevant.

Grundsätzlich können auch Einkünfte aus Deutschland, Beteiligungen in anderen Ländern, ausländische Kapitalerträge, Immobilienerträge und andere ausländische Einkunftsquellen in die US-Steuerwelt gelangen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass dasselbe Einkommen wirtschaftlich doppelt besteuert wird.

Foreign Tax Credits, Doppelbesteuerungsabkommen und weitere Regeln können eine Doppelbelastung verhindern oder reduzieren.

Aber die Systematik ist eindeutig:

„Die USA fragen einen Tax Resident grundsätzlich nicht nur, was er in Amerika verdient. Sie fragen, was er weltweit verdient.“

6. Nonresident Alien: eine vollkommen andere Ausgangslage

Wer weder den Green Card Test noch den Substantial Presence Test erfüllt und auch nicht anderweitig als Resident behandelt wird, ist grundsätzlich Nonresident Alien.

Damit ändert sich die steuerliche Systematik erheblich.

Nonresident Aliens unterliegen der US-Bundeseinkommensteuer grundsätzlich mit bestimmten Einkünften aus US-Quellen sowie Einkommen, das mit einem US Trade or Business effektiv verbunden ist.

Damit wird deutlich, wie problematisch der Begriff „US-Steuerpflicht“ ohne weitere Einordnung ist.

Ein deutscher Unternehmer mit einer amerikanischen Investition, ein deutscher E-2-Inhaber, der in Florida lebt, und ein Green-Card-Inhaber können vollkommen unterschiedliche steuerliche Situationen haben.

„US-Bezug ist nicht dasselbe wie US-Tax-Residence.“

7. E-2 und EB-5: Zwei „Investor Visa“, die kaum miteinander vergleichbar sind

Bei den Aufenthaltswegen würde es den Rahmen dieses Beitrags sprengen, sämtliche Visa-Kategorien der Vereinigten Staaten darzustellen.

Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen sind jedoch zwei Modelle besonders geeignet, um einen grundlegenden Unterschied zu zeigen.

E-2 Treaty Investor

Das E-2 ist ein Nonimmigrant Visa.

Es steht grundsätzlich Staatsangehörigen qualifizierender Treaty Countries offen und setzt eine substanzielle Investition in ein reales, operatives US-Unternehmen voraus. Das Unternehmen muss grundsätzlich die Nationalität des jeweiligen Treaty Country besitzen. Dafür müssen mindestens 50 Prozent des Unternehmens Personen mit der Staatsangehörigkeit dieses Treaty Country gehören.

Eine gesetzlich pauschal festgelegte Investitionssumme nach dem Muster „E-2 kostet X Dollar“ gibt es dabei nicht. Entscheidend ist unter anderem, ob die Investition im Verhältnis zum konkreten Unternehmen substanziell ist.

Das E-2 ist jedoch keine Green Card.

EB-5 Immigrant Investor

Das EB-5 verfolgt dagegen ein anderes Konzept.

Es handelt sich um ein Immigrant-Investor-Programm, bei dem qualifizierende Investoren und ihre Familien unter den gesetzlichen Voraussetzungen Permanent Residence erhalten können.

Damit liegen zwischen E-2 und EB-5 nicht lediglich unterschiedliche Investitionsanforderungen.

Der grundlegende Unterschied liegt bereits in der Zielrichtung:

„temporärer Nonimmigrant-Status auf der einen – Immigration und Permanent Residence auf der anderen Seite.“

Weitere Aufenthalts- und Einwanderungswege existieren selbstverständlich.

Dieser Beitrag ist bewusst kein US-Visahandbuch.

8. Die USA sind kein Niedrigsteuerland – aber diese Aussage reicht ebenfalls nicht

Nach dem Eintritt in die US Tax Residence greift zunächst die Federal Income Tax.

Damit ist die steuerliche Rechnung aber noch lange nicht beendet.

Je nach Bundesstaat können weitere Individual Income Taxes hinzukommen. Andere Bundesstaaten verzichten auf eine klassische individuelle Einkommensteuer.

Das führt häufig zu der vereinfachten Aussage: „Dann ziehe ich eben in einen Staat ohne Einkommensteuer.“

Doch auch das greift zu kurz.

Ein Bundesstaat finanziert sich nicht ausschließlich über Einkommensteuer. Property Taxes, Sales Taxes und andere Abgaben können eine vollkommen andere Belastungsstruktur erzeugen.

Und selbst die Kategorie „Staat ohne Individual Income Tax“ verlangt genaues Hinsehen.

Deshalb werden wir hier bewusst keine Rangliste der steuerlich besten Bundesstaaten erstellen.

Florida, Texas, Wyoming, Nevada oder andere häufig genannte Standorte müssen anhand des konkreten Lebens- und Vermögensmodells miteinander verglichen werden – und gegebenenfalls mit Bundesstaaten, die Einkommen besteuern, dafür aber an anderer Stelle Vorteile bieten.

„Der niedrigste Steuersatz ist nicht automatisch der beste Standort.“

Die Unterschiede ausgewählter Bundesstaaten verdienen deshalb einen eigenen Beitrag.

9. Die US LLC folgt dem Recht des Bundesstaates

Kaum ein Thema internationaler Strukturierung ist mit so vielen Vereinfachungen verbunden wie die amerikanische LLC.

Dabei beginnt bereits die Bezeichnung „US LLC“ mit einer Ungenauigkeit.

Eine LLC wird nicht nach einem einheitlichen bundesweiten LLC-Gesetz gegründet.

Sie entsteht nach dem Recht eines konkreten Bundesstaates.

Eine Wyoming LLC, Delaware LLC oder New Mexico LLC sind deshalb nicht einfach dasselbe Produkt mit drei unterschiedlichen Anschriften.

Auch Fragen der öffentlich sichtbaren Eigentümerinformationen, Registered Agents, laufenden bundesstaatlichen Pflichten und Gebühren können sich unterscheiden.

Noch wichtiger:

„Die Wahl des Gründungsstaates beantwortet nicht automatisch die steuerliche Behandlung der LLC oder ihres Eigentümers.“

Und „Privacy“ ist nicht dasselbe wie Anonymität.

Welche Person im öffentlichen Unternehmensregister erscheint, welche Informationen Behörden erhalten, welche Daten Banken im Rahmen ihrer KYC-Verfahren verlangen und welche steuerlichen Meldepflichten bestehen, sind unterschiedliche Fragen.

Die US LLC haben wir deshalb bereits in einem eigenen Grundlagenbeitrag behandelt: Die US LLC: Ein starkes Werkzeug – aber keine Steuerstrategie. Die Unterschiede zwischen einzelnen Bundesstaaten – einschließlich der häufig beworbenen „anonymen LLC“ – werden wir darauf aufbauend gesondert vertiefen.

„Eine LLC kann gegenüber der Öffentlichkeit Privatsphäre bieten. Das bedeutet nicht, dass ihr Eigentümer gegenüber Behörden oder Banken unsichtbar ist.“

10. Vermögen: Einkommensteuer ist nur eine Ebene

Für vermögende Zuzügler besitzt das US-Steuersystem eine weitere Besonderheit, die bei einer Standortentscheidung nicht übersehen werden sollte.

Estate Tax und Gift Tax folgen nicht einfach derselben Residence-Definition wie die Income Tax.

Für diese Steuern wird bei Nicht-US-Bürgern wesentlich auf das Domicile abgestellt.

Der IRS weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Person für Income-Tax-Zwecke US Resident sein und für Gift- oder Estate-Tax-Zwecke dennoch als Nonresident gelten kann. Selbst eine Green Card ist für die Domicile-Frage nicht allein entscheidend.

Damit begegnen uns innerhalb desselben Landes zwei unterschiedliche Konzepte steuerlicher Zugehörigkeit.

Income Tax

Anknüpfung

Green Card Test / Substantial Presence Test

Estate und Gift Tax

Anknüpfung

Domicile

Das ist keine akademische Feinheit.

Bei entsprechendem Vermögen kann die Unterscheidung erhebliche Konsequenzen haben.

11. Selbst ohne Wohnsitz können US-Vermögenswerte relevant werden

Die amerikanische Estate Tax betrifft nicht ausschließlich Menschen, die in den Vereinigten Staaten leben.

Auch ein Nonresident Not Citizen kann mit bestimmten U.S.-situated assets in den Anwendungsbereich geraten.

Für einen solchen Nachlass kann bereits bei mehr als 60.000 US-Dollar an relevanten U.S.-situated assets eine Pflicht zur Abgabe von Form 706-NA entstehen.

Die konkrete steuerliche Behandlung kann unter anderem durch anwendbare Estate Tax Treaties beeinflusst werden.

Gerade für internationale Anleger ist das bemerkenswert.

Man muss nicht nach Amerika ausgewandert sein, um sich mit amerikanischer Nachlasssteuer beschäftigen zu müssen.

„US-Vermögen und US-Wohnsitz sind auch hier zwei verschiedene Fragen.“

Eine vollständige Darstellung der Estate- und Gift-Tax-Regeln würde allerdings einen eigenen Beitrag erfordern.

12. Eine Green Card kann auch beim Weggehen noch relevant werden

Eine weitere Besonderheit betrifft Menschen, die langfristig in den Vereinigten Staaten leben und das Land später wieder verlassen.

Wer in mindestens 8 der letzten 15 Steuerjahre Lawful Permanent Resident war, kann steuerlich als Long-Term Resident gelten.

Bestimmte Jahre, in denen aufgrund eines Steuerabkommens eine ausländische Residence geltend gemacht wurde, werden dabei unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht mitgezählt.

Beendet ein Long-Term Resident seinen Status, können die amerikanischen Expatriation-Regeln relevant werden.

Das bedeutet nicht:

„Nach acht Jahren Green Card zahlt jeder beim Wegzug Exit Tax.“

Auch das wäre falsch.

Für die eigentliche steuerliche Belastung nach IRC §877A ist insbesondere entscheidend, ob die Person als Covered Expatriate gilt.

Dafür bestehen zusätzliche Kriterien, unter anderem bezüglich Vermögen, durchschnittlicher Steuerbelastung und der Einhaltung früherer US-Steuerpflichten.

Für eine Standortentscheidung genügt an dieser Stelle eine Erkenntnis:

„Wer eine langfristige US-Permanent-Residence plant, sollte nicht erst beim Wegzug darüber nachdenken, wie dieser Status wieder beendet werden kann.“

13. Ein DBA löst nicht jedes Problem

Zwischen den Vereinigten Staaten und zahlreichen Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen.

Für einen internationalen Zuzügler können diese Abkommen erheblich sein – etwa bei der Zuordnung steuerlicher Ansässigkeit, Quellensteuern oder der Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung.

Aber auch hier gilt:

„Es gibt ein DBA“ bedeutet nicht „es gibt kein Problem“.

US-Steuerrecht, nationales Steuerrecht des anderen Staates und das jeweilige Abkommen müssen gemeinsam betrachtet werden.

Gerade bei komplexeren Beteiligungen, Unternehmensstrukturen, Altersvorsorge, Trusts oder langfristigen Vermögensstrukturen kann eine isolierte Betrachtung einzelner Steuersätze vollkommen am eigentlichen Problem vorbeigehen.

14. Die andere Seite der Rechnung: Markt, Kapital und Möglichkeiten

Bis hierhin könnte der Eindruck entstehen, die Vereinigten Staaten seien vor allem ein steuerliches Minenfeld.

Das wäre ebenso einseitig wie die Darstellung als grenzenloses Steuerparadies.

Die USA gehören zu den größten Wirtschafts- und Kapitalmärkten der Welt.

Sie bieten Zugang zu einem enormen Binnenmarkt, eine ausgeprägte Unternehmer- und Investitionskultur, hochentwickelte Kapitalmärkte und – je nach Region – vollkommen unterschiedliche Lebensmodelle.

  • Metropole oder Kleinstadt.
  • Florida oder Montana.
  • Pazifikküste oder Texas.
  • Technologiezentrum oder Ranch.
  • Urbanes internationales Umfeld oder weitgehend ländliches Leben.

Gerade diese Vielfalt ist ein Standortvorteil, den kleinere Staaten kaum bieten können.

Hinzu kommt etwas, das sich nur schwer in einer Steuertabelle abbilden lässt:

Für Unternehmer können Marktgröße, Kapitalzugang, Kunden, Netzwerke und wirtschaftliche Möglichkeiten einen höheren Wert besitzen als die niedrigste denkbare persönliche Steuerquote.

„Ein Standort ist wirtschaftlich nicht attraktiv, weil dort wenig Steuern anfallen. Er ist attraktiv, wenn das Verhältnis zwischen Möglichkeiten, Lebensqualität, Rechtssicherheit und Belastungen zum eigenen Modell passt.“

15. Für wen die USA als Lebensmittelpunkt funktionieren können

Die Vereinigten Staaten können insbesondere für Menschen interessant sein, die tatsächlich Teil des amerikanischen Wirtschafts- und Lebensraums werden möchten.

Für Unternehmer, deren Geschäft vom US-Markt profitiert.

Für Investoren, deren wirtschaftliche Interessen ohnehin stark in den Vereinigten Staaten liegen.

Für Familien, die dort langfristig einen Lebensmittelpunkt aufbauen wollen.

Oder schlicht für Menschen, deren Vorstellung vom eigenen Leben besser zu einem bestimmten amerikanischen Bundesstaat passt als zu Europa, Lateinamerika oder Asien.

Weniger naheliegend sind die USA dagegen für jemanden, dessen primäres Ziel darin besteht, möglichst unkompliziert eine zweite Residence zu erhalten und seine internationale Steuerbelastung möglichst weit zu reduzieren.

Dafür existieren international schlicht einfachere Systeme.

Und wer bereits über erhebliches internationales Vermögen, Gesellschaften, Trusts oder komplexe Beteiligungen verfügt, sollte die steuerlichen Folgen vor Begründung einer US Tax Residence analysieren.

Denn nach dem Zuzug können Strukturen steuerlich relevant werden, die zuvor außerhalb des amerikanischen Systems lagen.

Die USA sind keine Steuerstrategie. Sie sind eine Standortentscheidung.

Vielleicht ist das der wichtigste Unterschied zu vielen Ländern, die in internationalen Auswanderungs- und Steuerdiskussionen auftauchen.

Die USA überzeugen nicht mit einem einfachen Versprechen.

Keine pauschale Territorialbesteuerung.

Keine Residence, die sich auf eine geringe Mindesteinlage reduzieren lässt.

Kein einheitlicher Bundesstaat, dessen Steuerregeln für das ganze Land gelten.

Und keine sinnvolle Antwort auf die Frage:

„Wie hoch sind die Steuern in den USA?“

Dafür sind die Vereinigten Staaten wirtschaftlich, geografisch und gesellschaftlich so vielfältig wie kaum ein anderer möglicher Lebensmittelpunkt.

Wer sich für die USA entscheidet, trifft deshalb eigentlich zwei Entscheidungen.

Die erste lautet:

„Will ich Teil des amerikanischen Systems werden – einschließlich seiner steuerlichen Konsequenzen?“

Erst danach folgt die zweite:

„Wo in den Vereinigten Staaten möchte ich leben?“

Florida kann darauf eine andere Antwort geben als Texas. Wyoming eine andere als Kalifornien.

Diese zweite Entscheidung betrachten wir gesondert.

Denn bei 50 Bundesstaaten beginnt die Standortwahl nicht an der amerikanischen Grenze.

„Dort beginnt sie erst.“

Fuentes y datos adicionales

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