Libertad y sociedad
Der gläserne Bürger braucht kein Vermögensregister
Wenn aus Stolpersteinen Schritt für Schritt eine Mauer wird
Klaus J. P.-Kilfitt · 28. August 2026 · 8 min de lectura
Es gibt Sätze, die in politischen Debatten beinahe automatisch fallen.
Einer davon lautet: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“
Die Antwort darauf kann erstaunlich einfach sein. Ein Kollege erzählte einmal, wie er auf diesen Satz reagiert. Er legt sein Smartphone auf den Tisch und sagt: „Dann gib mir dein entsperrtes Handy und geh für zehn Minuten ins Nebenzimmer.“
Meistens endet die Diskussion an dieser Stelle. Nicht, weil sich auf dem Telefon Beweise für Straftaten befinden. Sondern weil dort Dinge gespeichert sind, die niemanden etwas angehen: Nachrichten, Fotos, Kontakte, Termine, Kontostände, Suchverläufe. Vielleicht eine peinliche medizinische Frage, vielleicht ein Streit mit dem Ehepartner, vielleicht einfach nur Privates.
Genau darin liegt ein grundlegendes Missverständnis moderner Datenschutzdebatten.
Privatsphäre ist nicht das Recht des Schuldigen, seine Schuld zu verbergen.
Privatsphäre ist das Recht des Unbescholtenen, Dinge nicht offenlegen zu müssen, die den Staat nichts angehen.

Beim Vermögen gerät dieser Grundsatz zunehmend unter Druck. Nicht unbedingt durch das eine große Gesetz. Nicht durch eine zentrale Datenbank, in der morgen jedes Haus, jedes Konto, jedes Wertpapier und jede Beteiligung eines Bürgers verzeichnet wird.
Vielleicht braucht es diese Datenbank überhaupt nicht.
Denn während öffentlich über ein europäisches Vermögensregister diskutiert wird, entsteht längst etwas möglicherweise Wirkungsvolleres: eine Infrastruktur, in der immer mehr Vermögenswerte registriert, wirtschaftlich Berechtigte identifiziert, Finanzkonten gemeldet, Immobilien digital zugänglich und unterschiedliche Informationssysteme miteinander verbunden werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
Kommt das europäische Vermögensregister?
Sondern:
Braucht es am Ende überhaupt noch eines?
Die Idee existiert längst
Ein europäisches Vermögensregister ist keine Verschwörungstheorie. Die Europäische Union hat seine technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit untersuchen lassen.
Der 2024 veröffentlichte Abschlussbericht trägt den bemerkenswert eindeutigen Titel:
„Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion.“
Untersucht wurden drei Modelle: zusätzliche nationale Vermögensregister mit anschließender europäischer Vernetzung, die Vernetzung bereits bestehender nationaler Register und ein zentralisiertes europäisches Vermögensregister.
Die Studie untersucht darüber hinaus die Schaffung neuer Register für Vermögensarten, für die bislang keine entsprechenden Register bestehen, alternative Informationsquellen sowie mögliche technische Architekturen und Benutzeroberflächen.
Das ist wichtig – und ebenso wichtig ist, was daraus nicht folgt.
Die Studie ist kein Gesetz. Die Europäische Kommission erklärte ausdrücklich, dass sie zukünftige politische Entscheidungen nicht vorwegnimmt. Ein europäisches Vermögensregister ist damit nicht beschlossen.
Wer behauptet, Brüssel habe bereits die zentrale Vermögensdatenbank beschlossen, behauptet etwas, das sich nicht belegen lässt.
Aber die andere Reaktion wäre ebenso naiv: so zu tun, als hätte sich mit der technischen Machbarkeit einer europaweiten Vermögenserfassung noch niemand ernsthaft beschäftigt.
Das hat man.
Von der wissenschaftlichen Idee nach Brüssel
Die Idee einer umfassenderen Erfassung von Vermögen existiert schon wesentlich länger.
Einer ihrer prominentesten Vertreter ist der französische Ökonom Gabriel Zucman, dessen akademischer Lehrer Thomas Piketty zu den bekanntesten Befürwortern weitreichender Vermögensbesteuerung gehört.
Interessant wird dieser Zusammenhang nicht deshalb, weil Wissenschaftler politische Ideen formulieren. Das gehört zu ihrer Arbeit.
Interessant wird er durch die institutionelle Verbindung nach Brüssel.
Gabriel Zucman ist Direktor des EU Tax Observatory. Diese Forschungseinrichtung wurde auf Initiative des Europäischen Parlaments geschaffen und von der Europäischen Kommission finanziert. Die ursprüngliche EU-Förderung betrug 1,2 Millionen Euro.
Die Europäische Kommission beschreibt die Aufgabe des Observatory ausdrücklich damit, EU-Politik durch Forschung, Analyse und Datenaustausch zu unterstützen. Es soll politische Entscheidungsträger informieren und kann Initiativen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung vorschlagen.
Das EU Tax Observatory ist dabei keine EU-Behörde und besitzt keine Gesetzgebungskompetenz. Seine wissenschaftliche Unabhängigkeit bleibt davon unberührt.
Die Verbindung zwischen Forschung und europäischer Politik ist dennoch institutionell gewollt.
2022 veröffentlichten Theresa Neef, Panayiotis Nicolaides, Lucas Chancel, Thomas Piketty und Gabriel Zucman über das EU Tax Observatory einen konkreten Vorschlag für ein European Asset Registry. Im selben Jahr wurde das Konzept im zuständigen FISC-Unterausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert.
Auch auf der ersten großen Jahreskonferenz des EU Tax Observatory in Brüssel stand „The Case for a Global Asset Registry“ auf dem Programm, einschließlich anschließender Policy Discussion mit politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und weiteren Beteiligten.
Parallel dazu ließ die Europäische Union die Machbarkeit eines europäischen Vermögensregisters untersuchen.
Daraus lässt sich keine simple Kausalität konstruieren: Zucman schlug etwas vor und Brüssel setzte es anschließend um. Dafür gibt es keinen Beleg.
Interessant ist etwas anderes.
Eine steuerpolitische Denkschule fordert seit Jahren eine umfassendere Erfassung und Zusammenführung von Vermögensinformationen. Einer ihrer prominentesten Vertreter leitet eine von der EU finanzierte Forschungseinrichtung mit ausdrücklich gewünschter Schnittstelle zur europäischen Politik. Diese Einrichtung publiziert konkrete Vorschläge für ein Vermögensregister und diskutiert sie mit europäischen Entscheidungsträgern. Gleichzeitig untersucht die EU selbst dessen Machbarkeit.
Und parallel entsteht eine technische Infrastruktur, die viele funktionale Voraussetzungen dafür schafft.
„Wer Vermögen umfassend besteuern möchte, muss Vermögen umfassend kennen.“
Das Vermögen befindet sich bereits in Datenbanken
Ein Haus steht im Grundbuch, eine Gesellschaft besitzt wirtschaftlich Berechtigte, ein Bankkonto besitzt einen Kontoinhaber, ein Wertpapierdepot wird von einem Finanzinstitut geführt und ein Kryptokonto bei einem regulierten Anbieter ist einem Kunden zugeordnet. Steuerbehörden erhalten Finanzinformationen über internationale Meldesysteme.
Notare, Banken, Finanzdienstleister, Immobilienmakler und andere Verpflichtete müssen ihre Kunden identifizieren und unter bestimmten Voraussetzungen Informationen dokumentieren oder melden.
Das alles ist für sich genommen nicht neu. Neu ist die zunehmende digitale Anschlussfähigkeit dieser Informationen.
Genau hier verändert sich die Qualität des Systems.
Denn Informationen müssen nicht in derselben Datenbank gespeichert sein, um gemeinsam auswertbar zu werden. Es genügt, wenn die Informationen existieren, digital zugänglich sind und unterschiedliche Datensätze zuverlässig derselben Person zugeordnet werden können.
Aus vielen Inseln wird dann ein Archipel.
Und irgendwann möglicherweise ein Kontinent.
BARIS: Aus nationalen Kontenregistern wird eine europäische Infrastruktur
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert die neue europäische Geldwäschearchitektur.
Die sechste EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu zentralisierten automatisierten Mechanismen, über die bestimmte Informationen zu Bank- und Zahlungskonten, Wertpapierkonten, Kryptokonten und Schließfächern identifiziert werden können.
Diese nationalen Systeme sollen über das Bank Account Registers Interconnection System – BARIS – miteinander verbunden werden. Die Richtlinie sieht diese europäische Vernetzung bis zum 10. Juli 2029 vor.
Das bedeutet nicht, dass jede Behörde künftig beliebig in sämtlichen europäischen Kontobewegungen stöbern darf. Zugriffsrechte bleiben gesetzlich definiert und zweckgebunden.
Aber infrastrukturell passiert etwas Entscheidendes:
Aus national vorhandenen Informationen wird eine grenzüberschreitend adressierbare Informationsarchitektur.
Der Unterschied klingt technisch. Politisch ist er erheblich.
Auch Immobilien werden anschlussfähig
Dasselbe Prinzip findet sich bei Immobilien.
Artikel 18 der sechsten Geldwäscherichtlinie verlangt in jedem Mitgliedstaat einen zentralen Zugangspunkt zu Immobilieninformationen. Zuständige Behörden sollen darüber unmittelbar und kostenlos Informationen erhalten können, die eine Immobilie und deren Eigentümer identifizieren sowie Immobilientransaktionen analysierbar machen.
Dazu gehören – je nach vorhandenen nationalen Daten – nicht nur Eigentümer und Grundstücksdaten, sondern auch Informationen über Kaufpreise, Belastungen und Eigentumshistorien.
Auch hier entsteht nicht zwangsläufig das eine große europäische Immobilienregister.
Vielleicht ist genau das der Punkt:
Man muss Daten nicht zentral besitzen, wenn man sie zuverlässig erreichen kann.
Der wirtschaftlich Berechtigte wird wichtiger als der Name auf dem Papier
Parallel dazu hat sich die Logik der Geldwäschegesetzgebung längst vom formalen Eigentümer entfernt.
Entscheidend ist zunehmend nicht mehr nur: Wem gehört etwas rechtlich?
Sondern: Wer steht wirtschaftlich dahinter?
Das Konzept des Beneficial Ownership soll genau jene natürlichen Personen identifizieren, die Unternehmen und andere rechtliche Konstruktionen letztlich besitzen oder kontrollieren.
Eine Gesellschaft kann zwischen Person und Vermögenswert stehen, ein Trust kann dazwischenstehen, eine Holding oder eine mehrstufige Unternehmensstruktur ebenso. Die regulatorische Architektur versucht zunehmend, durch diese Ebenen hindurchzusehen.
Aus Sicht der Geldwäschebekämpfung ist das nachvollziehbar.
Aus Sicht der Privatsphäre bedeutet es gleichzeitig:
Die rechtliche Trennung von Vermögenswerten verhindert immer weniger deren persönliche Zuordenbarkeit.
Und dann kommt die Identität
Damit unterschiedliche Datenbestände miteinander verbunden werden können, braucht man etwas, das zunächst vollkommen unspektakulär klingt: eine zuverlässige Identität.
Genau deshalb verdient die europäische digitale Identität mehr Aufmerksamkeit, als ihr gewöhnlich zuteilwird.
Die European Digital Identity Wallet soll Bürgern ermöglichen, Identitätsdaten und digitale Nachweise standardisiert zu verwenden und gegenüber öffentlichen wie privaten Stellen selektiv offenzulegen.
Das geltende Recht enthält dabei ausdrücklich Datenschutzmechanismen: freiwillige Nutzung, Nutzerkontrolle, selektive Offenlegung und Schutz vor unnötiger Verknüpfung.
Es wäre deshalb falsch, die europäische digitale Identität als bereits beschlossene zentrale Bürgerakte darzustellen.
Aber technisch schafft sie etwas anderes, das für unsere Betrachtung interessanter ist: eine standardisierte Identitätsschicht.
Und genau eine solche standardisierte Identitätsschicht ist ein wesentlicher Baustein, um Informationen aus unterschiedlichen Systemen zuverlässig derselben natürlichen Person zuzuordnen.
Das Problem eines zukünftigen gläsernen Bürgers wäre deshalb möglicherweise nicht eine gigantische Datenbank.
Es wäre die Interoperabilität vieler kleinerer Datenbanken.
Der Staat muss nicht alles wissen. Er muss wissen, wo er fragen kann.
Das ist vielleicht der entscheidende Unterschied zwischen dem klassischen und dem digitalen Staat.
Früher bedeutete staatliches Wissen häufig: Eine Behörde besitzt eine Akte.
Heute kann Wissen anders organisiert sein. Eine Behörde besitzt Information A, eine andere Information B, eine Bank Information C, ein Register Information D, ein Finanzdienstleister Information E und ein anderer Mitgliedstaat Information F.
Solange diese Informationen voneinander getrennt bleiben, existiert kein vollständiges Bild. Werden sie jedoch technisch erreichbar, eindeutig zuordenbar und rechtlich abrufbar, verändert sich ihre Bedeutung.
Der Staat muss nicht alles über einen Bürger in einer Datenbank speichern.
Es genügt möglicherweise, wenn er weiß, wo die einzelnen Teile liegen und wie er sie zusammenführen kann.
„Der Staat muss nicht alles wissen. Er muss wissen, wo er fragen kann.“
Damit wird aus Datenvernetzung etwas politisch Größeres als ein IT-Projekt.
Huxley statt Orwell
Wenn über staatliche Überwachung gesprochen wird, fällt fast zwangsläufig der Name George Orwell.
Vielleicht ist Aldous Huxley für unsere Zeit die interessantere Referenz.
Orwells Welt funktioniert durch sichtbaren Zwang. Huxleys Welt funktioniert subtiler: durch Systeme, die akzeptiert werden, weil sie bequem, vernünftig oder fürsorglich erscheinen.
Natürlich leben wir weder in „1984“ noch in „Brave New World“. Der Vergleich taugt nicht als Gleichsetzung.
Aber er stellt eine interessante Frage:
Wie viel Kontrolle muss überhaupt erzwungen werden, wenn ihre Infrastruktur als Komfort, Sicherheit und Schutz eingeführt wird?
Jede einzelne Maßnahme besitzt schließlich eine plausible Begründung: Geldwäsche bekämpfen, Terrorismusfinanzierung verhindern, Steuerhinterziehung erschweren, Identitätsdiebstahl verhindern, Betrug reduzieren, digitale Verwaltungsleistungen vereinfachen.
Keine dieser Begründungen ist für sich absurd.
Im Gegenteil.
Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf ihre kumulative Wirkung.
Das Problem beginnt nicht beim Missbrauch
An dieser Stelle kommt gewöhnlich ein Einwand:
Solange nur zuständige Behörden bei konkretem Anlass Zugriff erhalten, besteht doch kein Problem.
Vielleicht.
Aber Informationssysteme sollten nicht ausschließlich danach beurteilt werden, was ihre heutigen Betreiber mit ihnen tun dürfen. Sondern auch danach, welche Macht ihre Architektur zukünftigen Betreibern ermöglicht.
Gesetze ändern sich, Zugriffsrechte ändern sich, Regierungen ändern sich, Steuern ändern sich und politische Mehrheiten ändern sich.
Datenbanken hingegen besitzen eine unangenehme Eigenschaft:
Sind sie einmal aufgebaut, verschwinden sie selten wieder.
Deshalb ist Datenschutz keine Frage des Misstrauens gegenüber einem bestimmten Finanzminister, einer bestimmten Kommission oder einer bestimmten Regierung.
Es ist eine institutionelle Frage:
Wie viel Wissen über den Einzelnen sollte ein Staat technisch überhaupt zusammenführen können?
Wer nichts zu verbergen hat
Damit wären wir wieder beim Smartphone.
Vielleicht befindet sich darauf nichts Illegales. Vielleicht befindet sich auf Ihrem Konto nichts Verdächtiges. Vielleicht ist Ihre Auslandsimmobilie ordnungsgemäß versteuert, Ihre Gesellschaft vollständig gemeldet und jedes Wertpapier in Ihrem Depot aus versteuertem Einkommen finanziert.
Dann haben Sie tatsächlich nichts zu verbergen.
Aber daraus folgt nicht, dass Sie nichts zu schützen haben.
„Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der gesamte Unterschied.“
Eine freie Gesellschaft misst Privatsphäre nicht daran, ob der Bürger einen ausreichenden Grund dafür vorweisen kann.
Sie fragt vielmehr, ob der Staat einen ausreichenden Grund besitzt, sie einzuschränken.
Braucht es das große Register überhaupt?
Vielleicht wird Europa eines Tages ein zentrales Vermögensregister schaffen. Vielleicht auch nicht.
Die Machbarkeit wurde untersucht. Die politischen und grundrechtlichen Hürden sind erheblich. Eine Entscheidung darüber ist damit nicht gefallen.
Möglicherweise konzentriert sich die öffentliche Diskussion deshalb ohnehin auf die falsche Frage.
Denn parallel entstehen Kontenregister und deren europäische Vernetzung, Zugänge zu Immobilieninformationen, Register wirtschaftlich Berechtigter, internationale Finanzmeldesysteme, neue Meldewege für Kryptowerte und eine standardisierte digitale Identitätsinfrastruktur.
Jedes dieser Systeme besitzt einen eigenen Zweck, eine eigene Rechtsgrundlage, eine eigene Behörde und eine eigene politische Begründung.
Getrennt betrachtet sind es Informationssysteme.
Erst aus einiger Entfernung erkennt man, was ihre zunehmende Interoperabilität ermöglichen kann:
ein immer vollständigeres Bild derselben Person.
Vielleicht wird der gläserne Bürger deshalb niemals vor einem Gebäude stehen, auf dessen Eingangstür in großen Buchstaben „EUROPÄISCHES VERMÖGENSREGISTER“ geschrieben steht.
Vielleicht wird es diese Tür überhaupt nicht geben.
Weil die Räume dahinter längst miteinander verbunden sind.
Fuentes y datos adicionales
- Europäische Kommission — Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion. Abschlussbericht, 2024.
- EU Tax Observatory — Forschungseinrichtung mit EU-Förderung, u. a. Publikation „The Case for a Global Asset Registry“ und European Asset Registry-Vorschläge.
- Richtlinie (EU) 2024/1640 — Sechste EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) mit Vorgaben zu Kontenregistern, BARIS-Vernetzung, Immobilienzugängen und wirtschaftlich Berechtigten.
- Verordnung (EU) 2024/1183 — European Digital Identity Wallet – eIDAS-2-Rahmen für eine standardisierte, selektive digitale Identitätsnutzung in der EU.
- Europäische Kommission – EU Tax Observatory — Offizielle Seite zur Einrichtung des EU Tax Observatory unter Leitung von Gabriel Zucman, einschließlich Auftrag, EU-Finanzierung und Rolle bei Forschung und Politikunterstützung.
- EU Tax Observatory — Theresa Neef, Panayiotis Nicolaides, Lucas Chancel, Thomas Piketty, Gabriel Zucman: Vorschlag für ein European Asset Registry, 2022.
- Europäisches Parlament / FISC — Dokumentation der Befassung des Unterausschusses für Steuerfragen mit dem Vorschlag eines European Asset Registry im Mai 2022.
- EU Tax Observatory – Annual Report 2021/2022 — Jahresbericht einschließlich der Konferenz in Brüssel und der Diskussion „The Case for a Global Asset Registry“.
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