Steuern & Strukturen
Malta Non-Dom: Steuerfrei ist hier vor allem ein Missverständnis
Malta besteuert Non-Doms nach der Remittance Basis und kombiniert auf Unternehmensebene 35 % Nominalsteuer mit einem Rückerstattungssystem. Das kann attraktiv sein – wenn man versteht, welche Einkünfte besteuert werden, was tatsächlich als Remittance gilt und warum Herkunft und Weg des Geldes entscheidend sind.
grenzenlos frei Redaktion · 14. Mai 2026 · 13 Min. Lesezeit
Malta gehört zu den Ländern, bei denen internationale Steuerplanung besonders gerne auf eine möglichst spektakuläre Zahl reduziert wird. „Non-Dom.“ „Auslandseinkommen steuerfrei.“ „Effektiv nur 5 % Unternehmenssteuer.“
Jede dieser Aussagen enthält einen wahren Kern. Und jede kann trotzdem zu einer völlig falschen Vorstellung davon führen, wie das maltesische Steuersystem tatsächlich funktioniert. Denn Malta ist weder ein klassisches steuerfreies Land noch ein Territorialsteuersystem im üblichen Sinne.
Der entscheidende Begriff lautet: Remittance Basis. Und wer verstehen möchte, warum Malta für manche internationale Strukturen ausgesprochen interessant sein kann und für andere überhaupt nicht, muss zunächst verstehen, was diese zwei Worte steuerlich bedeuten.

Residence und Domicile sind zwei verschiedene Dinge
Das maltesische Steuerrecht unterscheidet zwischen Residence und Domicile. Diese Unterscheidung ist für das Verständnis des Non-Dom-Systems zentral.
Vereinfacht gesagt kann eine Person in Malta steuerlich resident sein, ohne dort gleichzeitig domiciled zu sein. „Domicile“ ist dabei nicht einfach eine zweite Bezeichnung für Wohnsitz. Es handelt sich um ein eigenständiges, stark vom persönlichen Hintergrund und den langfristigen Lebensumständen geprägtes Rechtskonzept.
Genau diese Kombination – resident in Malta, aber nicht domiciled – kann dazu führen, dass eine natürliche Person nach der sogenannten Remittance Basis besteuert wird. Und damit beginnt die eigentliche Besonderheit des maltesischen Systems.
Was Malta bei einem Non-Dom grundsätzlich besteuert
Für eine in Malta residente, aber dort nicht domicilierte Person lässt sich die Grundsystematik vereinfacht in drei Gruppen aufteilen.
- Erstens: Einkünfte, deren Quelle in Malta liegt, sind grundsätzlich in Malta steuerpflichtig.
- Zweitens: Ausländische Einkünfte werden grundsätzlich insoweit relevant, wie sie nach Malta remittiert – also nach Malta gebracht bzw. dort empfangen – werden.
- Drittens: Ausländische Kapitalgewinne werden bei einem Non-Dom grundsätzlich nicht allein dadurch in Malta steuerpflichtig, dass sie nach Malta remittiert werden.
Und genau an dieser dritten Kategorie erkennt man bereits: „Ausländisches Geld“ ist steuerlich keine brauchbare Kategorie. Entscheidend ist, woher das Geld stammt und welche steuerliche Qualität es besitzt.
Income ist nicht Capital
Nehmen wir zwei Personen. Beide überweisen jeweils 100.000 Euro von einem ausländischen Bankkonto nach Malta.
Person A überweist laufende ausländische Einkünfte. Person B überweist nachweislich vorhandenes Kapital aus früheren Jahren oder beispielsweise den Erlös aus einem ausländischen Vermögensgegenstand, der steuerlich als Kapitalgewinn einzuordnen ist.
Banktechnisch passiert nahezu dasselbe: 100.000 Euro kommen auf einem Konto in Malta an. Steuerlich können die Folgen vollkommen unterschiedlich sein.
Das ist einer der wichtigsten Punkte des gesamten Non-Dom-Systems. Nicht der Überweisungsvorgang allein entscheidet. Entscheidend ist die steuerliche Herkunft des Geldes.
„Ich überweise einfach kein Einkommen nach Malta“
An dieser Stelle klingt das Modell zunächst ziemlich einfach. Ausländisches Einkommen bleibt auf einem ausländischen Konto. Nach Malta wird ausschließlich vorhandenes Kapital überwiesen. Fertig.
In der Theorie kann die Trennung tatsächlich eine zentrale Rolle spielen. In der Praxis entsteht aber eine sehr naheliegende Frage: Wovon lebt die Person in Malta?
- Miete oder Immobilienkosten
- Lebensmittel
- Restaurants
- Auto
- Versicherungen
- Freizeit
- Dienstleistungen
- Reisen
Wer dauerhaft in Malta lebt, verursacht dort zwangsläufig Lebenshaltungskosten. Und genau deshalb wird die Dokumentation der Geldflüsse so wichtig.
Die maltesische Finanzverwaltung schaut auf die wirtschaftliche Realität
Die offiziellen maltesischen Leitlinien zur Remittance Basis enthalten hierzu eine bemerkenswerte Aussage. Geld, das nach Malta gebracht und für gewöhnliche Lebenshaltungskosten verwendet wird, wird grundsätzlich als Einkommen betrachtet bzw. entsprechend vermutet, sofern der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass es sich tatsächlich um Kapital handelt.
Das ist logisch. Wer in Malta beispielsweise 70.000 Euro im Jahr für seinen Lebensunterhalt ausgibt und gleichzeitig erklärt, keinerlei ausländisches Einkommen nach Malta zu remittieren, sollte erklären können, aus welcher Quelle diese 70.000 Euro stammen.
Vielleicht handelt es sich tatsächlich um altes Kapital. Dann sollte sich genau das dokumentieren lassen. Vielleicht stammt das Geld aus einem bereits vorhandenen Vermögensbestand. Auch das lässt sich grundsätzlich nachvollziehen.
Problematisch wird es dort, wo laufendes Einkommen und vorhandenes Kapital auf denselben Konten vermischt werden und Jahre später niemand mehr sauber rekonstruieren kann, welches Geld eigentlich wohin geflossen ist.
Kontentrennung ist deshalb keine kosmetische Frage
Bei einem Remittance-Basis-System kann die Dokumentation von Kapital- und Einkommensströmen erhebliche steuerliche Bedeutung bekommen. Wer beispielsweise auf demselben Auslandskonto
- vorhandenes Vermögen,
- laufende Honorare,
- Dividenden,
- Zinsen,
- Verkaufserlöse
- und sonstige Zahlungseingänge
miteinander vermischt, macht die spätere steuerliche Zuordnung nicht unbedingt einfacher. Eine saubere Struktur der Zahlungsströme kann deshalb wichtiger sein als irgendein besonders kreatives Gesellschaftskonstrukt.
Denn am Ende muss nachvollziehbar bleiben: Was war Einkommen? Was war Kapital? Wann ist es entstanden? Wo ist es entstanden? Und was davon wurde tatsächlich nach Malta remittiert?
Die 183 Tage sind auch in Malta keine universelle Zauberformel
Wie bei vielen internationalen Steuerthemen taucht auch bei Malta schnell die bekannte 183-Tage-Regel auf. Wer sich mehr als 183 Tage eines Jahres in Malta aufhält, kann dort steuerlich resident werden.
Daraus folgt aber nicht die umgekehrte universelle Regel: Unter 183 Tagen = keine maltesische Steuerresidenz. Nach den maltesischen Regeln kann Residence auch bereits ab dem Zeitpunkt entstehen, zu dem jemand nach Malta kommt, um dort seine Residence tatsächlich zu begründen.
Wieder zeigt sich: Die Zahl der Aufenthaltstage ist wichtig. Aber sie ist nicht immer die einzige relevante Tatsache. Entscheidend bleibt das konkrete maltesische Recht und die tatsächliche Lebenssituation.
Und dann gibt es die Mindeststeuer
Ein weiterer Punkt wird in Darstellungen des Malta-Non-Dom-Systems häufig entweder unterschlagen oder erstaunlich unpräzise beschrieben. Für bestimmte Non-Doms existiert eine Mindeststeuer.
Nach der allgemeinen gesetzlichen Regelung kann eine Mindeststeuer von 5.000 Euro pro Jahr relevant werden, wenn eine in Malta residente, nicht domicilierte Person ausländische Einkünfte von mindestens 35.000 Euro erzielt, die nicht vollständig nach Malta remittiert werden. Bei Ehepaaren ist die gesetzliche Systematik entsprechend im Zusammenhang der gemeinsamen Einkünfte zu betrachten.
Das ist etwas völlig anderes als die Aussage: „Jeder Malta-Non-Dom zahlt mindestens 5.000 Euro.“ Auch hier entscheidet der konkrete Sachverhalt.
Die Mindeststeuer ist kein pauschaler Eintrittspreis
Die 5.000 Euro sollte man deshalb nicht wie eine jährliche Gebühr für den Zugang zum Non-Dom-System verstehen. Die gesetzliche Regelung knüpft an konkrete Voraussetzungen an.
Wer die relevante Schwelle ausländischer Einkünfte nicht erreicht, befindet sich in einer anderen Situation. Und auch bei höheren Einkünften muss die tatsächliche Steuerberechnung berücksichtigt werden.
Die Mindeststeuer ist damit ein gutes Beispiel dafür, warum einzelne Zahlen ohne ihre gesetzlichen Voraussetzungen wenig Aussagekraft besitzen.
Ausländische Kapitalgewinne sind besonders interessant
Eine der bemerkenswertesten Eigenschaften der maltesischen Remittance Basis betrifft ausländische Kapitalgewinne. Bei einer Person, die in Malta resident, aber nicht domiciled ist, werden ausländische Kapitalgewinne grundsätzlich nicht allein deshalb steuerpflichtig, weil sie nach Malta überwiesen werden.
Das unterscheidet sie fundamental von ausländischem Einkommen. Gerade bei vermögenden Privatpersonen kann diese Differenzierung erheblich sein.
Aber auch hier beginnt sofort die nächste Frage: Was ist steuerlich tatsächlich ein Kapitalgewinn? Nicht jeder Zahlungseingang, der wirtschaftlich irgendwie mit Vermögen zusammenhängt, ist automatisch Kapital. Die Qualifikation des zugrunde liegenden Vorgangs bleibt entscheidend.
Remittance Basis ist keine Territorialbesteuerung
Auf den ersten Blick ähneln sich beide Systeme.
Ein Territorialsteuersystem konzentriert seine Besteuerung typischerweise auf Einkommen mit inländischer Quelle – wobei zwischen Territorialbesteuerung im Gesetz und der tatsächlichen Verwaltungspraxis erhebliche Unterschiede bestehen können. Bei einer Remittance Basis kann dagegen auch ausländisches Einkommen steuerlich relevant werden – nämlich dann, wenn es in den betreffenden Staat remittiert wird.
Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Nehmen wir ausländisches Einkommen. In einem echten Territorialsteuersystem kann entscheidend sein, ob dieses Einkommen überhaupt als ausländische Quelle qualifiziert. Bei Malta kommt bei einem Non-Dom zusätzlich die Frage hinzu: Wurde dieses ausländische Einkommen nach Malta remittiert?
Deshalb sollte man Malta nicht einfach mit Staaten in einen Topf werfen, die nach einem klassischen Territorialprinzip besteuern. Die Ergebnisse können ähnlich aussehen. Die steuerrechtliche Mechanik dahinter ist eine andere.
Und was ist mit Arbeit, die tatsächlich in Malta ausgeübt wird?
Hier liegt einer der Punkte, an denen vereinfachte Non-Dom-Erklärungen besonders gefährlich werden.
Ein Freelancer lebt in Malta. Seine Kunden sitzen in Deutschland, den USA und der Schweiz. Die Rechnungen werden vielleicht über eine ausländische Gesellschaft gestellt. Das Geld landet auf einem Bankkonto außerhalb Maltas. Also ausländisches Einkommen?
Nicht zwingend. Der Sitz des Kunden, das Bankkonto und die Gesellschaftsadresse beantworten nicht automatisch die Frage nach der Quelle des persönlichen Einkommens.
Wenn die zugrunde liegende Tätigkeit tatsächlich physisch in Malta ausgeübt wird, muss geprüft werden, ob daraus maltesische Einkünfte entstehen. Und maltesische Einkünfte fallen gerade nicht erst bei Remittance unter die maltesische Besteuerung. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Der Laptop verändert nicht die Quelle durch Magie
Gerade bei digitalen Geschäftsmodellen wird häufig folgende Logik verwendet: Firma im Ausland. Kunden im Ausland. Bankkonto im Ausland. Also Einkommen im Ausland.
Das kann richtig sein. Es kann aber auch vollkommen falsch sein. Denn die steuerliche Quellenbestimmung richtet sich nicht danach, wie international eine Struktur auf den ersten Blick aussieht.
Bei persönlich erbrachten Dienstleistungen kann der tatsächliche Tätigkeitsort eine erhebliche Rolle spielen. Bei Gesellschaften kommen wiederum andere Fragen hinzu – Steuerwohnsitz, Geschäftsleitung und Betriebsstätte bilden dabei eigene Prüfungsebenen.
Wo befindet sich die Geschäftsleitung? Wo besteht eine Betriebsstätte? Wer erzielt das Einkommen überhaupt? Die Person oder die Gesellschaft? Und wie werden spätere Ausschüttungen behandelt?
Spätestens hier endet jede sinnvolle Steueranalyse, die ausschließlich aus dem Wort „Non-Dom“ besteht.
Malta und Unternehmen: die berühmten 35 %
Auch auf Unternehmensebene besitzt Malta eine Zahl, die ohne Kontext regelmäßig für Verwirrung sorgt: 35 %. Das ist der nominelle maltesische Körperschaftsteuersatz.
Auf den ersten Blick klingt das für einen Standort, der regelmäßig im Zusammenhang mit internationaler Steuerplanung genannt wird, ausgesprochen hoch. Dann folgt häufig die nächste Schlagzeile: „Effektiv nur 5 %.“ Auch diese Darstellung ist zu simpel.
Das Refund-System
Malta arbeitet mit einem System, bei dem auf Gesellschaftsebene zunächst Steuer erhoben wird. Nach einer Gewinnausschüttung können Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der auf Gesellschaftsebene entrichteten Steuer haben.
Je nach Art der Einkünfte und konkreter Konstellation können dadurch deutlich niedrigere effektive Steuerbelastungen entstehen. Die oft genannten 5 % resultieren also nicht daraus, dass Malta schlicht einen Körperschaftsteuersatz von 5 % hätte.
Der Mechanismus lautet vielmehr vereinfacht: Steuer auf Gesellschaftsebene. Gewinnausschüttung. Prüfung des Refund-Anspruchs. Steuerrückerstattung. Erst daraus ergibt sich die effektive Gesamtbelastung.
Ein System ist kein Steuersatz
Dieser Unterschied ist mehr als steuertechnische Haarspalterei. Denn zwischen „Das Unternehmen zahlt 5 % Steuer“ und „Das Unternehmen zahlt zunächst 35 %, anschließend entsteht unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Ausschüttung ein Rückerstattungsanspruch“ liegen erhebliche Unterschiede.
- Liquidität
- Zeitpunkt der Ausschüttung
- Art der Einkünfte
- Anspruchsberechtigung
- Verfahren
- Dokumentation
- und möglicherweise weitere steuerliche Folgen beim Gesellschafter
Wer nur die effektive Endzahl betrachtet, sieht deshalb nur das letzte Glied einer deutlich längeren Kette.
Gesellschaft und Gesellschafter sind zwei Ebenen
Auch das wird bei internationalen Steuermodellen gerne vermischt. Eine maltesische Gesellschaft und ihr Gesellschafter sind steuerlich nicht einfach dasselbe.
Die Gesellschaft erzielt ihre Einkünfte. Sie unterliegt ihren steuerlichen Regeln. Eine spätere Ausschüttung an den Gesellschafter ist ein weiterer Vorgang.
Dann stellt sich erneut die Frage: Wo ist der Gesellschafter steuerlich ansässig? Wie wird die Ausschüttung dort behandelt? Welches Doppelbesteuerungsabkommen ist gegebenenfalls anwendbar? Welche Quellensteuern oder Anrechnungsmöglichkeiten bestehen?
Und genau deshalb lässt sich eine Unternehmensstruktur niemals allein anhand des nominellen Körperschaftsteuersatzes beurteilen. Warum nominelle Sätze verschiedener Länder methodisch kaum vergleichbar sind, behandelt der Beitrag 0 %, 1 % oder 5 %? Warum Steuersätze international fast nichts miteinander vergleichen.
Malta besitzt ein umfangreiches DBA-Netzwerk
Malta hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das kann für grenzüberschreitende Einkünfte, Beteiligungsstrukturen, Dividenden, Zinsen oder andere internationale Zahlungsströme relevant sein.
Aber auch hier gilt: Die bloße Existenz eines DBA beantwortet noch nicht, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Zunächst greifen die nationalen Steuerregeln. Danach muss das konkrete Abkommen betrachtet werden. Und anschließend die jeweilige Einkunftsart und die dazugehörige Zuweisungsnorm.
Ein DBA ist keine Steuerbefreiung. Es ist ein Instrument zur Koordination konkurrierender Besteuerungsrechte.
Malta ist deshalb weder „5 %“ noch „steuerfrei“
Genau hier liegt das eigentliche Problem vieler Standortvergleiche. Ein komplexes Steuersystem wird auf eine Zahl reduziert.
- Malta? 5 %.
- Paraguay? Territorial.
- Dubai? 0 %.
- Indonesien? 0,5 %.
Solche Zahlen eignen sich hervorragend für Tabellen. Für eine internationale Struktur taugen sie nur sehr eingeschränkt.
Denn die relevante Frage lautet nie nur: Wie hoch ist der Steuersatz? Sondern: Was wird überhaupt besteuert? Bei wem? Wann? Auf welcher Ebene? Nach welcher Methode? Und unter welchen Voraussetzungen?
Für wen kann Malta interessant sein?
Die Antwort hängt weniger von einem einzelnen Steuersatz als vom wirtschaftlichen Profil ab.
Das Non-Dom-System kann beispielsweise besonders relevant werden, wenn eine Person über erhebliche tatsächlich ausländische Einkünfte oder Kapitalbestände verfügt und ihre Zahlungsströme sauber strukturieren und dokumentieren kann. Bei ausländischen Kapitalgewinnen kann die maltesische Systematik ebenfalls interessante Wirkungen entfalten.
Bei international tätigen Unternehmern können zusätzlich das DBA-Netzwerk und die gesellschaftsrechtlichen Strukturen eine Rolle spielen.
Ganz anders kann die Rechnung bei jemandem aussehen, der nach Malta zieht, dort jeden Tag persönlich arbeitet und sein gesamtes laufendes Einkommen für den Lebensunterhalt nach Malta benötigt. Beide Personen können „Malta Non-Dom“ sein. Ihre steuerliche Realität kann trotzdem vollkommen unterschiedlich aussehen.
Der Standort muss zum Einkommen passen – nicht umgekehrt
Das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis aus dem maltesischen Modell. Man sollte nicht zuerst ein attraktives Steuersystem auswählen und anschließend versuchen, das eigene Leben irgendwie hineinzupressen. Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge.
- Welche Einkünfte existieren?
- Wo entstehen sie?
- Welche davon sind laufendes Einkommen?
- Welche sind Kapital?
- Welche Tätigkeit wird persönlich ausgeübt?
- Welche Gesellschaften bestehen?
- Wo werden sie geführt?
- Welche Geldbeträge müssen regelmäßig für den Lebensunterhalt verwendet werden?
- Welche Staaten sind außerdem beteiligt?
Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein Remittance-Basis-System tatsächlich zum eigenen wirtschaftlichen Profil passt.
Fazit: Malta kann attraktiv sein – aber nicht wegen einer magischen Zahl
Malta besitzt ein ungewöhnliches und für bestimmte Konstellationen durchaus attraktives Steuersystem. Die Remittance Basis kann dazu führen, dass ausländische Einkünfte nur insoweit in Malta besteuert werden, wie sie tatsächlich nach Malta remittiert werden. Ausländische Kapitalgewinne können wiederum anders behandelt werden.
Auf Unternehmensebene kombiniert Malta einen hohen nominellen Steuersatz mit einem Rückerstattungssystem, das unter bestimmten Voraussetzungen zu erheblich niedrigeren effektiven Belastungen führen kann.
All das ist real. Aber daraus folgt weder: „Malta ist steuerfrei.“ noch: „Malta hat 5 % Steuern.“
Die entscheidenden Fragen liegen eine Ebene tiefer: Woher stammt das Einkommen? Wo wird die Tätigkeit ausgeübt? Handelt es sich um Einkommen oder Kapital? Was wird nach Malta remittiert? Wie sind die Zahlungsströme dokumentiert? Wer erzielt die Einkünfte – Person oder Gesellschaft? Und welche anderen Staaten besitzen möglicherweise ebenfalls Besteuerungsrechte?
Malta ist deshalb ein hervorragendes Beispiel dafür, warum die interessanteste Zahl einer Steuerstruktur häufig diejenige ist, mit der man am wenigsten anfangen sollte.
„Nicht der Steuersatz steht am Anfang. Sondern die Frage, worauf er überhaupt angewendet wird.“
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Einordnung und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Maßgeblich sind stets der Einzelfall, die jeweils geltenden maltesischen Vorschriften und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
Quellen & weiterführende Daten
- Malta Tax and Customs Administration (MTCA) — Offizielle Informationen und Guidelines der maltesischen Steuerverwaltung, u. a. zur Remittance Basis und zur Mindeststeuer für nicht domicilierte Residenten
- Income Tax Act (Chapter 123), legislation.mt — Maltesisches Einkommensteuergesetz: Residence und Domicile, Quellenbesteuerung, Remittance Basis, Mindeststeuer und Körperschaftsteuersatz
- Income Tax Management Act (Chapter 372), legislation.mt — Verfahrensrecht einschließlich der Regelungen zu Steuererstattungen an Gesellschafter (Tax Refund)
- Doppelbesteuerungsabkommen Maltas (MTCA / legislation.mt) — Amtliche Übersicht der von Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen und der zugehörigen Rechtsakte
Weitere Perspektiven
Steuern & Strukturen
Territorialbesteuerung: Gesetz vs. Praxis – Die gefährliche Lücke
Territorialbesteuerung klingt einfach: Besteuert wird nur, was im Land erwirtschaftet wird. Doch entscheidend ist, wo eine Einkommensquelle steuerlich tatsächlich entsteht. Wohnsitz, Leistungsort, Wertschöpfung und Nachweise können aus einer vermeintlich einfachen Lösung schnell ein steuerliches Risiko machen.
Artikel lesenSteuern & Strukturen
Doppelbesteuerungsabkommen: Wer darf eigentlich was besteuern?
Drei Buchstaben, die beruhigend klingen: DBA. Doch ein Doppelbesteuerungsabkommen schafft keinen Steueranspruch – es verteilt und begrenzt bereits bestehende Besteuerungsrechte. Warum zuerst das nationale Recht entscheidet und weshalb „183 Tage“ kein globaler Ausschalter ist.
Artikel lesenSteuern & Strukturen
Steuerwohnsitz & Betriebsstätte: Der Guide für Auswanderer
Steuerwohnsitz und Betriebsstätte sind zwei verschiedene Zahnräder – und sie müssen ineinandergreifen. Wer nur eine Firma im Ausland gründet oder sich irgendwo anmeldet, hat noch keine Struktur. Ein praxisnaher Guide zu §§ 8, 9, 10 und 12 AO, DBA-Ansässigkeit und dem Tax Residency Certificate.
Artikel lesen