Wirtschaft & Standort
Dominikanische Republik als Lebensmittelpunkt: Für wen das Land wirklich funktioniert
Jacqueline Neve · 14. Juli 2026 · 11 Min. Lesezeit
Die Dominikanische Republik gehört nicht zu den Ländern, die in internationalen Standortvergleichen automatisch ganz oben erscheinen.
Sie hat kein besonders dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen. Ihre Infrastruktur erreicht nicht überall europäischen Standard. Für international tätige Unternehmer ist das Steuerrecht keineswegs so simpel, wie das Schlagwort „Territorialbesteuerung“ vermuten lässt.
Und trotzdem kann die Dominikanische Republik für bestimmte Menschen ein ausgesprochen überzeugender Lebensmittelpunkt sein.
Denn Standortwahl ist mehr als Steueroptimierung.
Wer nach Jahrzehnten beruflicher Verpflichtungen nicht die nächste internationale Business-Metropole sucht, sondern Natur, Klima, Raum und einen selbstbestimmteren Alltag, bewertet andere Faktoren höher als jemand, der seine Unternehmensstruktur auf maximale steuerliche Effizienz optimieren möchte.
Interessant wird die Dominikanische Republik gerade dort, wo beides zusammenkommt: Das Land bietet vergleichsweise zugängliche Aufenthaltsmodelle und mit der Ley 171-07 ein bemerkenswertes Sonderregime für ausländische Pensionäre und Rentistas.
Das macht sie nicht zum Steuerparadies. Aber für die richtige Person möglicherweise zum richtigen Ort.

1. Es gibt nicht die eine Dominikanische Republik
Die Frage, ob man in der Dominikanischen Republik gut leben kann, lässt sich kaum beantworten, ohne zunächst zu fragen: Wo?
Santo Domingo ist eine Millionenmetropole und das wirtschaftliche Zentrum des Landes. Santiago bietet urbanes Leben in kleinerem Maßstab. Punta Cana und Bávaro verfügen über eine stark internationalisierte Infrastruktur, sind aber entsprechend von Tourismus und Immobilienentwicklung geprägt.
An der Nordküste, etwa rund um Cabarete oder Puerto Plata, sieht das Leben wieder anders aus. Samaná und Las Terrenas verbinden Natur mit einer ausgeprägten internationalen Community. Im Landesinneren bieten Regionen wie Jarabacoa Berge, niedrigere Temperaturen und ein Lebensmodell, das mit dem klassischen Karibikbild kaum noch etwas gemeinsam hat.
Damit ist die Wahl des konkreten Ortes fast so wichtig wie die Entscheidung für das Land selbst.
Wer eine Finca, Natur und möglichst viel Eigenständigkeit sucht, hat andere Anforderungen als jemand, der internationale Schulen, hochwertige medizinische Versorgung und urbane Infrastruktur unmittelbar vor der Haustür benötigt.
„Die Dominikanische Republik ist weniger ein einheitlicher Standort als eine Sammlung sehr unterschiedlicher Lebensmodelle.“
2. Residence: zugänglich, aber nicht nur ein Papierstatus
Auch in der Dominikanischen Republik müssen Begriffe getrennt werden, die im Auswanderungsalltag gern durcheinandergeraten.
Ein Aufenthaltstitel beantwortet die migrationsrechtliche Frage, ob eine Person im Land leben darf. Die Cédula ist ein Identitätsdokument. Und die steuerliche Ansässigkeit richtet sich wiederum nach steuerrechtlichen Kriterien.
Keines dieser Dokumente beantwortet automatisch die jeweils anderen Fragen.
Die Dominikanische Republik bietet unterschiedliche Wege zur Residence. Für die typische internationale Klientel sind insbesondere die Sonderwege für Pensionäre und Rentistas interessant.
Daneben bestehen weitere Kategorien, etwa für Investoren. Dieser Beitrag soll jedoch kein vollständiger Visakatalog sein.
Entscheidend ist vielmehr, welche Residence zu dem tatsächlichen Lebensmodell passt.
3. Pensionado: 1.500 US-Dollar monatliche Pension
Für ausländische Pensionäre und Ruheständler existiert ein besonderes Residence-Verfahren.
Voraussetzung ist grundsätzlich eine monatliche Pension von mindestens 1.500 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in dominikanischen Pesos. Für jeden unmittelbar einbezogenen Angehörigen erhöht sich der erforderliche Betrag um 250 US-Dollar monatlich.
Dabei kommt es tatsächlich auf den Charakter der Einkünfte an.
Die Dirección General de Migración weist ausdrücklich darauf hin, dass Gehaltseinkünfte hierfür nicht genügen. Eine regelmäßige Überweisung aus dem Ausland wird also nicht allein dadurch zur Pension, dass sie jeden Monat eingeht.
Das Verfahren richtet sich damit insbesondere an Menschen, deren aktive Erwerbsphase tatsächlich beendet ist und deren Lebensunterhalt dauerhaft durch eine Pension oder vergleichbare Altersversorgung gesichert ist.
4. Rentista: 2.000 US-Dollar dauerhaftes Auslandseinkommen
Für Menschen, die nicht von einer klassischen Pension leben, kann die Kategorie des Rentista interessanter sein.
Die Migrationsbehörde verlangt grundsätzlich ein dauerhaftes monatliches Einkommen aus ausländischer Quelle von mindestens 2.000 US-Dollar.
Dabei reicht wiederum nicht die bloße Aussage, über ausreichendes Vermögen zu verfügen.
Die Behörde verlangt Nachweise über die Einkommensquelle und nennt beispielsweise Dividenden aus einer ausländischen Unternehmensbeteiligung, Einkünfte aus ausländischem Immobilienvermögen oder Anlagen bei ausländischen Banken.
Das macht die Kategorie insbesondere für Menschen interessant, deren Lebensunterhalt nachhaltig aus Vermögen, Beteiligungen oder anderen regelmäßigen Auslandseinkünften bestritten wird.
„Vermögen und Einkommen sind jedoch auch hier nicht dasselbe.“
Ein großes Depot erfüllt nicht automatisch eine Anforderung an dauerhaftes monatliches Einkommen.
5. Ley 171-07: Hier wird es steuerlich interessant
Pensionado und Rentista sind nicht lediglich zwei migrationsrechtliche Kategorien.
Die Ley 171-07 sobre Incentivos Especiales a los Pensionados y Rentistas de Fuente Extranjera verbindet den Zuzug qualifizierender ausländischer Pensionäre und Rentistas mit besonderen steuerlichen Vergünstigungen.
Und diese gehen deutlich weiter, als man bei einem bloßen Residence-Programm erwarten würde.
- Befreiung von der Immobilienübertragungssteuer für die erste erworbene Immobilie
- 50 Prozent Befreiung von bestimmten Hypothekensteuern
- 50 Prozent Befreiung vom Impuesto sobre la Propiedad Inmobiliaria (IPI), soweit dieser anfällt
- Befreiung von Steuern auf Dividenden und Zinsen, die im Inland oder Ausland entstehen
- 50-prozentige Befreiung von der Kapitalgewinnsteuer in dem gesetzlich definierten Sonderfall, insbesondere wenn der Rentista Mehrheitsgesellschafter der betroffenen Gesellschaft ist und diese keine gewerbliche oder industrielle Tätigkeit ausübt
Gerade der vorletzte Punkt ist erheblich.
Denn das allgemeine dominikanische Steuerrecht kann bei steuerlich ansässigen Personen bestimmte ausländische Investment- und Finanzerträge erfassen.
Für einen qualifizierenden Pensionado oder Rentista unter Ley 171-07 kann die Rechnung deshalb völlig anders aussehen.
Ein Sonderregime ist keine allgemeine Steuerregel
Die Vergünstigungen der Ley 171-07 sollten allerdings nicht mit dem allgemeinen dominikanischen Steuerrecht verwechselt werden.
Wer die Voraussetzungen des Sonderregimes nicht erfüllt, kann sich nicht allein deshalb auf dessen Steuerbefreiungen berufen, weil er ebenfalls aus dem Ausland zugezogen ist.
Und auch bei Begünstigten handelt es sich nicht um einen Freibrief für jede denkbare Einkunftsart.
„Pensionado/Rentista nach Ley 171-07 und gewöhnlicher steuerlicher Resident sind steuerlich nicht dasselbe.“
6. Das Modell setzt einen tatsächlichen Bezug zum Land voraus
Ein interessanter Aspekt des Rentista-Verfahrens wird sichtbar, wenn man sich nicht nur die erstmalige Beantragung, sondern auch die Anforderungen der Migrationsbehörde ansieht.
Die DGM verlangt unter anderem Nachweise über die ausländischen Einkünfte und deren Eingang in der Dominikanischen Republik. Bereits bei der Antragstellung bzw. im Verfahren spielen eine dominikanische Bankverbindung und entsprechende Einkommensnachweise eine Rolle.
Das passt zur Grundidee des Systems: Es richtet sich an Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich in die Dominikanische Republik verlagern wollen.
Damit unterscheidet sich dieses Modell konzeptionell von Residence-Lösungen, die in erster Linie dazu dienen sollen, irgendwo einen möglichst pflegeleichten Status zu besitzen, während das eigentliche Leben vollständig in anderen Staaten stattfindet.
„Das Modell ist stärker auf einen tatsächlichen wirtschaftlichen Bezug zum Land ausgerichtet als auf eine bloße Residence-Karte ohne weitere Anknüpfungspunkte.“
7. Residence, Cédula und Tax Residence sind drei verschiedene Dinge
Gerade in der Dominikanischen Republik lässt sich eine Unterscheidung gut demonstrieren, die bei internationaler Mobilität grundsätzlich wichtig ist.
Die Migrationsbehörde selbst unterscheidet bei ihren Verfahren zwischen dem Carnet de Residencia und der für die Cédula erforderlichen Bescheinigung.
Das Carnet dokumentiert den migrationsrechtlichen Residence-Status. Die Cédula ist das dominikanische Identitätsdokument. Die steuerliche Ansässigkeit folgt daraus nicht automatisch.
Nach dem dominikanischen Código Tributario gilt eine natürliche Person grundsätzlich als steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 182 Tage innerhalb eines Steuerjahres im Land aufhält – kontinuierlich oder mit Unterbrechungen.
Praktisch sprechen wir also regelmäßig von mindestens 183 Aufenthaltstagen.
„Aufenthaltstitel ≠ Cédula ≠ steuerliche Ansässigkeit ≠ steuerliche Registrierung.“
Wie diese Ebenen systematisch auseinanderzuhalten sind, zeigt der Grundlagenartikel „Wohnsitz, Residency, Steuerresidenz: Sieben Begriffe, die ständig verwechselt werden“.
8. Ist die Dominikanische Republik ein Territorialsteuerland?
Hier beginnt einer der hartnäckigsten Mythen über das Land.
Die Dominikanische Republik wird regelmäßig als Staat mit Territorialbesteuerung bezeichnet.
Das ist als Kurzbeschreibung nicht völlig falsch. Als Grundlage einer steuerlichen Planung ist es jedoch gefährlich unvollständig.
Artikel 269 des Código Tributario erfasst bei in der Dominikanischen Republik ansässigen oder domizilierten Steuerpflichtigen grundsätzlich Einkünfte aus dominikanischer Quelle sowie bestimmte Einkünfte aus ausländischen Quellen, soweit sie aus Investitionen und Finanzgewinnen stammen.
Die DGII hat diese Systematik 2025 ausdrücklich noch einmal klargestellt und das dominikanische System als gemischtes System beschrieben. Es gilt gerade kein umfassendes Welteinkommensprinzip. Bestimmte ausländische Investment- und Finanzerträge können bei Residents dennoch erfasst werden.
„In der Dominikanischen Republik ist Auslandseinkommen steuerfrei.“
Einordnung
Falsch.
„Wer dort steuerlich ansässig ist, versteuert automatisch sein gesamtes Welteinkommen.“
Einordnung
Ebenfalls falsch.
Die richtige Antwort hängt von der Einkunftsart ab.
9. Ausländische Einkünfte: die besondere Dreijahresregel
Für Personen, die neu in die Dominikanische Republik ziehen, enthält Artikel 271 des Código Tributario eine weitere Besonderheit.
Natürliche Personen, die Resident werden, werden hinsichtlich der vom dominikanischen Recht erfassten ausländischen Einkünfte grundsätzlich erst ab dem dritten Jahr bzw. Besteuerungszeitraum ab Begründung der Residence steuerlich erfasst.
Auch daraus darf nicht die pauschale Aussage entstehen:
„Drei Jahre lang ist Auslandseinkommen steuerfrei.“
Die Dreijahresregel ändert nichts daran, dass zunächst geprüft werden muss, welche Einkünfte das dominikanische Recht überhaupt als steuerpflichtige ausländische Einkünfte erfasst.
Dominikanische Einkünfte werden dadurch ebenfalls nicht automatisch steuerfrei.
Und für qualifizierende Pensionados und Rentistas kann wiederum das Sonderregime der Ley 171-07 maßgeblich sein.
10. Pensionär, Privatier und Unternehmer: drei völlig verschiedene Fälle
Genau hier zeigt sich, warum eine Standortentscheidung niemals allein anhand eines Ländernamens getroffen werden sollte.
Ein Pensionär mit qualifizierender ausländischer Pension kann von Ley 171-07 profitieren.
Ein Rentista, dessen Lebensunterhalt aus Dividenden, Zinsen oder anderen qualifizierenden Einkünften stammt, kann ebenfalls in ein ausgesprochen interessantes Sonderregime fallen.
Ein vermögender Privatier außerhalb dieses Regimes muss dagegen insbesondere die Behandlung seiner ausländischen Investment- und Finanzerträge prüfen.
Und ein Unternehmer, der täglich aus der Dominikanischen Republik arbeitet, steht vor wiederum anderen Fragen.
„Dieselbe Adresse kann steuerlich vier verschiedene Lebenssituationen beherbergen.“
11. Auslandsgesellschaft bedeutet nicht automatisch Auslandstätigkeit
Gerade für Unternehmer und Remote Worker ist die vereinfachte Vorstellung vom Territorialprinzip besonders gefährlich.
Eine US LLC, britische Ltd. oder andere ausländische Gesellschaft beantwortet zunächst nur die Frage, nach welchem Recht eine Gesellschaft gegründet wurde.
Sie beantwortet nicht automatisch:
- wo die operative Tätigkeit ausgeübt wird
- wo sich eine Geschäftsleitungsfunktion befindet
- ob im Aufenthaltsstaat ein steuerlicher Anknüpfungspunkt entsteht
- oder ob dort eine Betriebsstätte vorliegt
Der dominikanische Código Tributario kennt ausdrücklich das Konzept des establecimiento permanente, also der Betriebsstätte.
Artikel 270 nennt darunter beispielsweise feste Geschäftseinrichtungen wie Geschäftsleitungsstätten, Büros und Zweigniederlassungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch länger andauernde Beratungsleistungen und Vertreterstrukturen.
Eine Gesellschaft wird deshalb nicht dadurch steuerlich unsichtbar, dass ihre Gründungsurkunde aus Delaware stammt.
„Registerstaat, tatsächliche Tätigkeit, Geschäftsleitung und Betriebsstätte sind unterschiedliche Anknüpfungspunkte.“
Wie diese Anknüpfungspunkte auseinanderfallen können, zeigt der Grundlagenartikel „Registersitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte: Wo sitzt eine Gesellschaft eigentlich?“.
Für aktive internationale Unternehmer ist die Dominikanische Republik deshalb kein Standort, den man allein mit der Formel „Territorialbesteuerung + US LLC“ planen sollte.
12. Ein dünnes DBA-Netz ist ein echter Nachteil
Bei internationaler Steuerplanung wird häufig auf nationale Steuersätze geschaut und das Abkommensnetz vergessen.
Gerade hier ist die Dominikanische Republik kein besonders starker Standort.
Ihr Netz an Doppelbesteuerungsabkommen ist sehr überschaubar.
Für jemanden aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet das: Man sollte nicht davon ausgehen, dass Konflikte zwischen den beteiligten Steuersystemen durch ein umfassendes bilaterales DBA aufgefangen werden.
Das kann insbesondere bei Quellensteuern, Dividenden, Beteiligungsstrukturen, Geschäftsführervergütungen oder anderen grenzüberschreitenden Einkünften relevant werden.
„Ein niedriger oder nicht vorhandener Steuersatz im Wohnsitzstaat hilft wenig, wenn am anderen Ende einer Struktur eine erhebliche Quellensteuer hängen bleibt.“
Steueroptimierung besteht nicht darin, nur eine Seite der Grenze anzusehen.
13. Neu seit Juni 2026: Ley 30-26 verändert Details – nicht die DNA des Systems
Dieser Beitrag hat den Rechts- und Informationsstand 14. Juli 2026.
Am 18. Juni 2026 wurde die Ley 30-26 promulgiert. Die Reform verändert zahlreiche steuerliche und verfahrensrechtliche Bestimmungen.
Für international tätige Personen und Unternehmen ist unter anderem eine Änderung bei bestimmten grenzüberschreitenden Zahlungen interessant.
Bei bestimmten Zahlungen dominikanischer Unternehmen an nichtansässige ausländische Empfänger – unter anderem im Zusammenhang mit bestimmten Rechten, Softwarelizenzen, digitaler Werbung und Cloud-Diensten – wurde die Quellensteuer von 27 auf 15 Prozent reduziert.
Die dominikanische Regierung stellte nach Verabschiedung ausdrücklich klar, dass damit keine neue Steuer auf digitale Abonnements dominikanischer Verbraucher eingeführt wurde.
Die Reform enthält daneben Änderungen im steuerlichen Verfahrensrecht und eine zeitlich begrenzte Amnestieregelung für bestimmte Altfälle.
Für jemanden, der neu in das Land zieht, sind diese Punkte allerdings nicht das eigentliche Standortargument.
„Ley 30-26 verändert einzelne Parameter. Sie verwandelt die Dominikanische Republik nicht in ein neues Steuerparadies und ändert auch nicht die grundlegende Systematik des dominikanischen Steuerrechts.“
Wer den Standort plant, muss weiterhin zwischen dominikanischen Einkünften, ausländischen Investment- und Finanzerträgen, Sonderregimen und unternehmerischen Strukturen unterscheiden.
14. Immobilien: Erst den Lebensort wählen, dann das Objekt
Immobilien spielen bei der Dominikanischen Republik zwangsläufig eine große Rolle.
Das Angebot reicht von Apartments in Santo Domingo über touristisch geprägte Projekte in Punta Cana bis zu Häusern an der Nordküste und größeren Grundstücken im Landesinneren.
Für Begünstigte der Ley 171-07 kommen die beschriebenen steuerlichen Vergünstigungen beim ersten Immobilienerwerb hinzu.
Trotzdem sollte die Immobilie nicht am Anfang der Standortentscheidung stehen.
Ein Projekt kann hervorragend vermarktet sein und trotzdem am tatsächlichen Lebensmodell vorbeigehen.
Wichtiger sind zunächst Fragen wie:
- Wie gut ist die Erreichbarkeit?
- Wie zuverlässig sind Strom, Wasser und Internet?
- Welche medizinische Versorgung ist erreichbar?
- Wie sieht der Alltag außerhalb der touristischen Saison aus?
- Welche Sicherheits- und Infrastrukturverhältnisse bestehen konkret vor Ort?
- Und möchte man dort tatsächlich mehrere Jahre leben?
„Erst kommt der Lebensmittelpunkt. Dann die Immobilie.“
15. Infrastruktur: Freiheit verlangt teilweise Eigenverantwortung
An dieser Stelle sollte die Dominikanische Republik nicht romantisiert werden.
Die Qualität der Infrastruktur unterscheidet sich regional erheblich.
Insbesondere die Stromversorgung ist seit Jahren ein strukturelles Thema. Wer außerhalb besonders gut erschlossener Standorte lebt, beschäftigt sich möglicherweise mit Dingen, die in Mitteleuropa kaum Teil einer Standortentscheidung wären.
- Photovoltaik
- Batteriespeicher
- Generator
- Wasserreserve
- Internetredundanz
- Zufahrtsstraße
Das bedeutet nicht, dass ein komfortables Leben dort unmöglich wäre.
Im Gegenteil: Wer entsprechend plant, kann einen sehr hohen individuellen Lebensstandard erreichen.
Aber ein Teil dieses Standards wird möglicherweise privat organisiert, statt selbstverständlich durch öffentliche Infrastruktur bereitgestellt zu werden.
Und genau hier scheiden sich die Geister.
Der eine empfindet das als lästig. Der andere empfindet genau diese größere Eigenverantwortung als Freiheit.
16. Wer nach 40 Jahren Krawatte etwas anderes möchte
Es gibt Menschen, die nach Jahrzehnten beruflicher Karriere nicht nach dem nächsten perfekten Business-Hub suchen.
Sie wollen keinen 37. Stock. Keine Lounge. Keinen Kalender voller Meetings.
Vielleicht möchten sie ein Grundstück. Einen Garten. Tiere. Meer. Berge. Oder schlicht morgens entscheiden können, was sie mit ihrem Tag anfangen.
Für diese Menschen funktionieren klassische Standort-Rankings nur eingeschränkt.
Eine perfekt organisierte Metropole kann objektiv hervorragende Werte liefern und trotzdem der falsche Ort sein.
Die Dominikanische Republik bietet dagegen Lebensmodelle, bei denen Raum, Natur und persönliche Eigenständigkeit eine wesentlich größere Rolle spielen können.
Das ist schwer messbar. Aber deshalb nicht weniger real.
17. Für wen funktioniert die Dominikanische Republik?
Nach migrationsrechtlichen, steuerlichen und lebenspraktischen Kriterien ergibt sich ein relativ klares Bild.
Besonders interessant kann die Dominikanische Republik sein für:
- Pensionäre und Rentistas, die tatsächlich dort leben möchten und die Voraussetzungen der Ley 171-07 erfüllen
- Menschen, die Natur, Grundstück und Eigenverantwortung höher gewichten als perfekte öffentliche Infrastruktur
- vermögende Privatiers, sofern die konkrete Zusammensetzung ihrer Einkünfte zum dominikanischen System passt
Genauer geprüft werden sollte der Standort bei:
- Remote Workern
- aktiven internationalen Unternehmern
- komplexen Beteiligungs- und Unternehmensstrukturen
- Personen mit erheblichen ausländischen Investment- und Finanzerträgen außerhalb eines Sonderregimes
Weniger naheliegend ist die Dominikanische Republik für Menschen, die lediglich eine möglichst wartungsarme Residence als Papierstatus oder den mathematisch niedrigsten Steuersatz suchen.
Für sie gibt es international wahrscheinlich passendere Lösungen.
Nicht der effizienteste Standort. Vielleicht der richtige.
Internationale Standortwahl wird erstaunlich häufig wie ein Wettbewerb behandelt.
Wo ist die Steuer am niedrigsten? Wo bekommt man die Residence am schnellsten? Wo ist die Gesellschaft am billigsten? Wo braucht man die wenigsten Aufenthaltstage?
Diese Fragen sind legitim. Sie beantworten nur nicht die wichtigste:
„Wo möchte ich tatsächlich leben?“
Für einen international tätigen Unternehmer, der Unternehmensstruktur, Beteiligungen und Kapitalanlagen maximal effizient organisieren möchte, gibt es Standorte, die objektiv einfacher zu strukturieren sind als die Dominikanische Republik.
Für einen Pensionär oder Rentista kann die steuerliche Rechnung bereits ganz anders aussehen.
Und für jemanden, der nach Jahrzehnten in festen beruflichen Strukturen vor allem Natur, Platz und einen selbstbestimmteren Alltag sucht, können Faktoren entscheidend werden, die in keiner Steuertabelle auftauchen.
Die Dominikanische Republik muss man deshalb weder zum Steuerparadies erklären noch romantisieren.
Man muss wissen, was sie kann. Man muss wissen, was sie nicht kann. Und vor allem muss man wissen, warum man dort leben möchte.
Quellen & weiterführende Daten
- Dirección General de Migración (DGM) — Residencia por inversión en calidad de Jubilado o Pensionado — Offizielle Verfahrensbeschreibung und Voraussetzungen der Residence für ausländische Pensionäre
- Dirección General de Migración (DGM) — Residencia por inversión en calidad de Rentista — Offizielle Verfahrensbeschreibung und Nachweisanforderungen der Residence für Rentistas
- Dirección General de Impuestos Internos (DGII) — Código Tributario — Gesetzestext des dominikanischen Steuergesetzbuchs, insbesondere Art. 269–271
- Ley 171-07 sobre Incentivos Especiales a los Pensionados y Rentistas de Fuente Extranjera — Gesetzliche Grundlage des Sonderregimes für ausländische Pensionäre und Rentistas
- DGII — Veröffentlichungen zur Behandlung ausländischer Einkünfte und steuerlicher Ansässigkeit — Offizielle Guidance zur Systematik dominikanischer und ausländischer Einkünfte bei Residents
- Ley 30-26 vom 18. Juni 2026 — Reformgesetz mit Änderungen unter anderem bei Quellensteuern auf bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen
- DGII — Implementierungshinweise zu Ley 30-26, Stand 29. Juni 2026 — Offizielle Hinweise zur Anwendung der Reform einschließlich Verfahrensrecht und Amnestieregelung
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