Impuestos y estructuras
Zypern nach der Steuerreform 2026: Was vom Non-Dom-Vorteil bleibt
Höhere Körperschaftsteuer, neue Einkommensteuertarife, ein liberalisierter Ansässigkeitstest – und ein Non-Dom-Regime, das bestehen bleibt. Eine sachliche Einordnung für international mobile Unternehmer, Investoren und Executives.
Sascha Ganser · 12. Mai 2026 · 12 min de lectura
Zypern besteuert steuerlich ansässige Personen nicht nach einem klassischen Territorialprinzip. Anders als etwa Panama oder Paraguay bezieht das zyprische Steuersystem grundsätzlich weltweite Einkünfte ein. Trotzdem gilt der Standort seit Jahren als steuerlich interessant für international mobile Unternehmer, Investoren und Executives.
Dieser scheinbare Widerspruch löst sich nicht über eine pauschale Steuerfreiheit auf, sondern über die Struktur des Systems: über die Voraussetzungen steuerlicher Ansässigkeit, über das Non-Dom-Regime, über eigenständige Steuerbefreiungen, über die zyprische Gesellschaft, über den EU-Rechtsraum, über das Abkommensnetz – und, je nach persönlicher Situation, über besondere Begünstigungen für Beschäftigungseinkommen.
Seit dem 1. Januar 2026 wurden wesentliche Teile dieses Systems verändert. Die Körperschaftsteuer wurde erhöht, die Einkommensteuertarife wurden neu gefasst, einzelne Belastungen sind entfallen, andere Regeln wurden liberalisiert. Der Non-Dom-Mechanismus wurde nicht abgeschafft.
Die zentrale Frage dieses Beitrags lautet deshalb nicht, ob Zypern „gut“ oder „schlecht“ ist, sondern: Was ist vom bisherigen Non-Dom-Vorteil geblieben – und für wen ist das Modell weiterhin relevant? Rechts- und Informationsstand ist der 12. Mai 2026.

1. Zypern als internationaler Standort
Zypern ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und seit 2008 Teil der Eurozone. Damit gelten die Grundfreiheiten des Binnenmarkts, das europäische Sekundärrecht und die europäischen Transparenz- und Missbrauchsvermeidungsregeln unmittelbar auch für zyprische Strukturen.
Der Standort hat sich über Jahrzehnte als internationaler Unternehmensstandort etabliert. Dazu gehören ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, eine stark englisch geprägte Geschäfts- und Beratungspraxis, ein am englischen Recht orientiertes Rechtssystem sowie eine Dienstleistungsinfrastruktur aus Kanzleien, Wirtschaftsprüfern und Verwaltungsdienstleistern.
Hinzu kommt die geografische Lage zwischen Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika. Für Unternehmer, deren Märkte oder Partner in mehreren dieser Regionen liegen, ist das ein praktischer Faktor – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Schwerpunkt dieses Beitrags bleibt die steuerliche Systematik.
2. Steuerliche Ansässigkeit: 183 Tage oder 60 Tage
Vor jeder Betrachtung des Non-Dom-Status steht die Frage, ob eine Person in Zypern überhaupt steuerlich ansässig ist. Aufenthaltsrecht und steuerliche Ansässigkeit sind zwei getrennte Ebenen. Ein Aufenthaltstitel begründet keine Steuerpflicht, und eine steuerliche Ansässigkeit setzt keinen bestimmten Aufenthaltstitel voraus.
Die 183-Tage-Regel
Wer sich in einem Steuerjahr – dieses entspricht in Zypern dem Kalenderjahr – insgesamt mehr als 183 Tage in Zypern aufhält, gilt nach zyprischem Steuerrecht grundsätzlich als dort steuerlich ansässig. Das ist der klassische, quantitative Test.
Die 60-Tage-Regel
Für international mobile Unternehmer ist die zweite Variante praktisch relevanter. Sie setzt kumulativ mehrere Voraussetzungen voraus; zum Rechtsstand 2026 gehören insbesondere:
- mindestens 60 Aufenthaltstage in Zypern im betreffenden Steuerjahr,
- kein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem einzelnen anderen Staat,
- eine dauerhafte Wohnmöglichkeit in Zypern, gemietet oder im Eigentum,
- eine Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder Organstellung bei einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine wichtige Änderung betrifft das Jahr 2026: Die frühere zusätzliche Voraussetzung, wonach die Person in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sein durfte, wurde mit Wirkung ab 2026 aufgehoben. Der Zugang zur 60-Tage-Regel wurde damit in einem wesentlichen Punkt liberalisiert.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Doppelansässigkeiten bedeutungslos geworden wären. Eine Person kann nach dem nationalen Recht mehrerer Staaten gleichzeitig als steuerlich ansässig gelten. In diesem Fall werden regelmäßig die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und deren Tie-Breaker-Regeln relevant – also die abkommensrechtliche Reihenfolge von ständiger Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit.
Wer die dahinterliegenden Begriffe sauber trennen möchte, findet die Systematik ausführlich im Grundlagenbeitrag „Wohnsitz, Residency, Steuerresidenz: Sieben Begriffe, die ständig verwechselt werden“.
Die Aussage „60 Tage in Zypern reichen immer“ ist deshalb unzutreffend. Sie beschreibt eine einzelne Voraussetzung und blendet sowohl die übrigen Tatbestandsmerkmale als auch die Perspektive des bisherigen Ansässigkeitsstaats aus.
3. Residency ist nicht Tax Residence
Im Zusammenhang mit Zypern werden drei Ebenen regelmäßig vermischt, obwohl sie rechtlich unterschiedliche Gegenstände betreffen.
- Residency / Aufenthaltserlaubnis — ein migrationsrechtlicher Status. Er beantwortet, ob und unter welchen Bedingungen sich eine Person im Land aufhalten darf.
- Tax Residence / steuerliche Ansässigkeit — ein steuerrechtlicher Status. Er beantwortet, welcher Staat eine Person nach welchem Umfang besteuern darf.
- Non-Dom — ein steuerlicher Sonderstatus innerhalb des zyprischen Systems. Er setzt steuerliche Ansässigkeit gerade voraus und wirkt nur für bestimmte Steuerarten.
Migrationsrechtlich gelten für Unionsbürger und Angehörige des EWR andere Voraussetzungen als für Drittstaatsangehörige. Für Letztere bestehen je nach Situation unterschiedliche Aufenthaltstitel, etwa im Zusammenhang mit Beschäftigung, unternehmerischer Tätigkeit oder ausreichenden eigenen Einkünften. Eine vollständige Darstellung sämtlicher Programme würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und ändert an der steuerlichen Systematik nichts.
4. Was „Non-Dom“ tatsächlich bedeutet
Der Begriff „Domicile“ stammt aus dem am englischen Recht orientierten Rechtskreis und ist nicht deckungsgleich mit Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Meldeadresse, Aufenthaltserlaubnis oder steuerlicher Ansässigkeit. Er beschreibt eine dauerhafte rechtliche Zuordnung einer Person zu einer Rechtsordnung.
Non-Dom bedeutet daher gerade nicht: „Ich wohne nicht in Zypern.“ Im Gegenteil. Das Regime ist für Personen relevant, die in Zypern steuerlich ansässig werden, dort aber für Zwecke der Special Defence Contribution nicht als domiciled gelten.
Das zyprische Recht kennt dabei im Wesentlichen zwei Anknüpfungen: das domicile of origin, das eine Person regelmäßig durch Abstammung erwirbt und das nur unter bestimmten Voraussetzungen durch ein selbst begründetes domicile of choice verdrängt wird, sowie das deemed domicile, eine eigenständige steuerliche Fiktion für Zwecke der Special Defence Contribution.
Domicile ist damit weder schlicht das „Heimatland“ noch eine Frage des Passes. Ob eine Person als non-domiciled gilt, ist eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall und keine Wahlentscheidung.
5. Die 17-aus-20-Regel
Für Zwecke der Special Defence Contribution kann eine Person grundsätzlich als deemed domiciled gelten, wenn sie in mindestens 17 der unmittelbar vorausgehenden 20 Steuerjahre in Zypern steuerlich ansässig war. Maßgeblich ist also ein rollierender Betrachtungszeitraum, nicht ein individueller Statuszeitraum.
Die populäre Formulierung „Zypern gewährt 17 Jahre Non-Dom“ ist deshalb eine Vereinfachung und rechtlich unpräzise. Niemand erhält automatisch einen auf 17 Jahre befristeten Status. Vielmehr ergibt sich aus der Rückschau auf die Ansässigkeitsjahre, ob die Fiktion des deemed domicile greift – und daneben bleibt das allgemeine Domicile-Recht anwendbar, das im Einzelfall bereits früher zu einer anderen Beurteilung führen kann.
6. Was der Non-Dom-Status steuerlich bewirkt
Die Special Defence Contribution (SDC) ist eine eigenständige zyprische Abgabe, die neben der Einkommensteuer steht und bestimmte Einkunftsarten erfasst, insbesondere Dividenden, bestimmte Zinsen und – nach altem Recht – Mieteinkünfte. Sie knüpft nicht nur an die steuerliche Ansässigkeit an, sondern zusätzlich an das Domicile.
Für qualifizierende Non-Doms besteht insbesondere eine Befreiung von der SDC auf Dividenden und auf passive Zinseinkünfte. Genau hier liegt der eigentliche Kern des Regimes.
Präzise ist deshalb die Trennung von drei Ebenen, die in der Praxis häufig zusammengeworfen werden:
- A) Non-Dom-Befreiung — eine Befreiung von der SDC für bestimmte Einkunftsarten qualifizierender Personen.
- B) Eigenständige Steuerbefreiungen — Befreiungen des zyprischen Einkommensteuerrechts, die unabhängig vom Domicile bestehen, etwa für Dividenden oder für Gewinne aus der Veräußerung qualifizierender Titles.
- C) Capital Gains Tax — eine separate Steuer, die bei bestimmten Sachverhalten mit Bezug zu zyprischem Immobilienvermögen entstehen kann.
Die pauschale Aussage „Dividenden und Kapitalerträge sind in Zypern steuerfrei“ vermischt diese Ebenen und ist in dieser Form nicht haltbar.
7. Kapitalerträge sind nicht einfach „Non-Dom-steuerfrei“
Ein verbreiteter Irrtum betrifft Veräußerungsgewinne. Bestimmte Gewinne aus der Veräußerung qualifizierender Securities beziehungsweise Titles – dazu zählen nach zyprischem Recht insbesondere Aktien, Anleihen und vergleichbare Titel – können von der Einkommensteuer befreit sein. Diese Begünstigung folgt aus einer eigenständigen Regel des zyprischen Einkommensteuerrechts und entsteht nicht deshalb, weil jemand Non-Dom ist.
Umgekehrt gilt: Bei bestimmten Veräußerungen im Zusammenhang mit in Zypern belegenem Immobilienvermögen – einschließlich bestimmter Anteile an Gesellschaften, die solches Vermögen halten – kann Capital Gains Tax entstehen. Der gesetzliche Satz beträgt in den erfassten Fällen grundsätzlich 20 Prozent. Freibeträge, Anschaffungskosten und Sonderfälle bleiben hier bewusst außer Betracht; eine vollständige Darstellung der Capital Gains Tax ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
„Non-Dom-Befreiung ist nicht dasselbe wie allgemeine Kapitalertragsteuerfreiheit.“
8. GESY: die oft vergessene Belastung
Eine SDC-Befreiung bedeutet nicht, dass eine Dividende vollständig ohne weitere Belastung bleibt. Für relevante Einkunftsarten kann der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem GESY (General Healthcare System, GHS) anfallen.
Für die hier betrachteten Einkunftsarten beträgt der Beitragssatz 2,65 Prozent. Die jährliche Bemessungsobergrenze über sämtliche beitragspflichtigen Einkünfte hinweg liegt bei 180.000 Euro. Bei vollständig ausgeschöpfter Bemessungsgrundlage ergibt sich daraus rechnerisch ein maximaler Jahresbeitrag von 4.770 Euro.
Diese Zahl ist keine Gesamtsteuerbelastung, sondern eine einzelne Komponente. Sie zeigt aber, warum die Formulierung „keine SDC auf Dividenden“ präziser ist als „Dividenden sind steuerfrei“.
9. Neu 2026: die Verlängerungsmöglichkeit
Die Steuerreform 2026 hat für bestimmte Personen, die aufgrund der Deemed-Domicile-Regel ihren bisherigen Vorteil verlieren würden, eine neue Option geschaffen: eine alternative Behandlung bei der Special Defence Contribution gegen eine gesetzlich festgelegte Pauschalzahlung.
- Pauschalzahlung von 250.000 Euro,
- jeweils bezogen auf eine Fünfjahresperiode,
- begrenzt auf maximal zwei solcher Fünfjahresperioden.
Es handelt sich also nicht um eine Verlängerung des Non-Dom-Status als solchem, sondern um eine gesetzlich vorgesehene alternative SDC-Behandlung für abgegrenzte Zeiträume. Die verbreitete Verkürzung „Non-Dom gilt jetzt 27 Jahre“ trifft die Konstruktion nicht.
Die gesetzlichen Grundlagen gelten seit 1. Januar 2026; detaillierte administrative Anwendungshinweise lagen zum Informationsstand dieses Beitrags noch nicht vollständig vor. Wer diese Option in Betracht zieht, sollte die Verfahrensfragen vor einer Entscheidung mit zyprischer fachlicher Begleitung klären.
10. Die neue Einkommensteuer 2026
Mit Wirkung ab 2026 wurden die Einkommensteuertarife für natürliche Personen neu gefasst:
0 – 22.000 Euro
Steuersatz
0 %
22.001 – 32.000 Euro
Steuersatz
20 %
32.001 – 42.000 Euro
Steuersatz
25 %
42.001 – 72.000 Euro
Steuersatz
30 %
über 72.000 Euro
Steuersatz
35 %
Der frühere steuerfreie Grundbereich von 19.500 Euro ist damit überholt. Ältere Berechnungen, die noch mit diesem Wert oder mit den vorherigen Stufen arbeiten, bilden die Rechtslage 2026 nicht mehr ab.
Daneben bestehen persönliche und familienbezogene Abzüge sowie weitere Sonderregelungen. Sie werden hier nicht vollständig dargestellt; dieser Beitrag ist kein Einkommensteuerhandbuch.
11. Die 50-%-Befreiung für bestimmte Beschäftigungseinkünfte
Neben dem Non-Dom-Regime kennt das zyprische Recht ein eigenständiges Instrument für angeworbene Fach- und Führungskräfte. Für bestimmte Personen, die erstmals eine qualifizierende Beschäftigung in Zypern aufnehmen, kann eine Befreiung von 50 Prozent des entsprechenden Beschäftigungseinkommens gelten.
- jährliche Vergütung über 55.000 Euro,
- vor Beginn der begünstigten Beschäftigung grundsätzlich 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre ohne zyprische steuerliche Ansässigkeit,
- weitere gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere zum Nachweis und zur Kontinuität der Beschäftigung,
- Begünstigung grundsätzlich für bis zu 17 Jahre.
Ein einfaches Beispiel: Bei einem qualifizierenden Beschäftigungseinkommen von 100.000 Euro können bei erfüllten Voraussetzungen 50.000 Euro aufgrund dieser speziellen Befreiung aus der normalen Einkommensteuerbemessung herausfallen. Sozialversicherungs- und GESY-Fragen sind davon unberührt und separat zu beurteilen.
Wichtig ist die saubere Trennung: Die Employment Exemption ist ein eigenständiges Instrument des Einkommensteuerrechts. Sie hat mit dem Domicile und mit der SDC nichts zu tun und wird häufig fälschlich als Bestandteil des Non-Dom-Regimes dargestellt.
12. Cyprus Ltd: 15 % statt 12,5 %
Die wohl wichtigste unternehmensbezogene Änderung der Reform betrifft den Steuersatz. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die zyprische Körperschaftsteuer grundsätzlich 15 Prozent statt zuvor 12,5 Prozent.
Diese Erhöhung macht Zypern nicht automatisch zu einem unattraktiven Unternehmensstandort. Sie verändert aber jede ältere Modellrechnung, die noch mit 12,5 Prozent arbeitet – und solche Rechnungen kursieren weiterhin in großer Zahl.
Pauschale Aussagen zu einer bestimmten Gesamtbelastung sind ohnehin nicht belastbar. Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem ab von der Art der Tätigkeit, der Gewinnhöhe, der Gehaltsstruktur, dem Ausschüttungsverhalten, dem persönlichen Steuerstatus, GESY und den jeweils betroffenen grenzüberschreitenden Sachverhalten.
13. Was die Steuerreform Unternehmen sonst noch gebracht hat
Die Reform beschränkt sich nicht auf den Steuersatz. Zu den weiteren Elementen gehören insbesondere:
- Deemed Dividend Distribution — das bisherige System der fiktiven Gewinnausschüttung entfällt für neue Gewinne nach Maßgabe der Reform.
- SDC auf Mieteinkünfte — die bisherige Belastung von Mieteinkünften mit SDC wurde abgeschafft.
- Stamp Duty — die Stempelsteuer wurde in ihrer bisherigen Form abgeschafft.
- Verlustvortrag — der steuerliche Verlustvortrag wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert.
- SDC auf tatsächliche Dividenden — für domiciled Personen wurde die SDC auf bestimmte tatsächliche Dividenden im neuen Regime grundsätzlich von 17 Prozent auf 5 Prozent reduziert.
Für qualifizierende Non-Doms bleibt dagegen die SDC-Befreiung der eigentlich relevante Punkt; die Reduktion auf 5 Prozent betrifft sie nicht. Für Altgewinne und für den Übergang zwischen altem und neuem System bestehen gesonderte Übergangsregeln, die im Einzelfall sorgfältig zu prüfen sind.
14. Registersitz ist nicht Geschäftsleitung ist nicht Betriebsstätte
Ein verbreiteter Beratungsfehler betrifft die Gesellschaftsebene. Die Registrierung einer Cyprus Ltd unter einer bestimmten Adresse – etwa der eigenen Wohnadresse – beantwortet nicht automatisch die übrigen Fragen. Sie schafft insbesondere nicht per se eine klar bestimmte Betriebsstätte.
Zu unterscheiden sind mindestens fünf Ebenen: die Incorporation beziehungsweise der Registersitz, die Corporate Tax Residence, das Management and Control, die Betriebsstätte beziehungsweise Permanent Establishment und schließlich die tatsächliche operative Tätigkeit.
Die Systematik dieser Begriffe ist ausführlich dargestellt in „Registersitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte: Wo sitzt eine Gesellschaft eigentlich?“.
15. Corporate Tax Residence ab 2026
Management and Control in Cyprus bleibt ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft. Entscheidend ist, wo die wesentlichen Leitungsentscheidungen tatsächlich getroffen werden – nicht, wo sie protokolliert werden.
Daneben wurde die Anknüpfung an die Gründung ab 2026 erweitert. Eine in Zypern gegründete Gesellschaft wird nach Maßgabe der neuen Regel grundsätzlich als zyprischer Tax Resident behandelt, wobei insbesondere anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und deren Ansässigkeitsregeln zu berücksichtigen sind.
Daraus folgt gerade nicht, dass jede Cyprus Ltd immer ausschließlich in Zypern steuerlich ansässig wäre. Wird die Geschäftsleitung tatsächlich aus einem anderen Staat ausgeübt, kann dieser Staat nach seinem nationalen Recht ebenfalls eine Ansässigkeit annehmen. Dann entscheidet – soweit ein Abkommen besteht – dessen Ansässigkeitsregel, und es können zusätzlich Betriebsstätten- und Hinzurechnungsfragen entstehen.
16. Ein praktisches Modell – ohne Werbeversprechen
Ein abstrahiertes Beispiel verdeutlicht das Zusammenspiel. Eine international tätige Unternehmerin verlegt ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Zypern, erfüllt die Voraussetzungen der zyprischen Tax Residence und qualifiziert als Non-Dom. Sie führt eine operative Cyprus Ltd, deren Geschäftsleitung tatsächlich in Zypern stattfindet. Die Gesellschaft erzielt 200.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn.
- 200.000 Euro steuerpflichtiger Gewinn,
- abzüglich 15 % Körperschaftsteuer,
- ergibt 170.000 Euro nach Körperschaftsteuer.
Bei einer späteren Ausschüttung an die qualifizierende Non-Dom-Gesellschafterin kann die SDC-Befreiung relevant werden. GESY ist gesondert zu berücksichtigen, ebenso die persönliche Einkommensteuer auf ein etwaiges Geschäftsführergehalt sowie sämtliche grenzüberschreitenden Folgen, etwa im bisherigen Ansässigkeitsstaat.
Dieses Beispiel ist ein bewusst vereinfachtes Modell. Es stellt keine effektive Gesamtsteuerquote dar und lässt sich nicht auf beliebige Sachverhalte übertragen. Ob eine solche Struktur trägt, hängt vollständig vom Einzelfall ab.
17. Was Zypern nicht ist
- Zypern ist kein Land ohne Steuern und kein pauschales Nullsteuerland.
- Zypern besteuert nicht territorial wie Panama oder Paraguay, sondern bezieht bei steuerlich Ansässigen grundsätzlich weltweite Einkünfte ein.
- Non-Dom bedeutet keine Steuerfreiheit auf sämtliche Einkünfte, sondern eine Befreiung von einer bestimmten Abgabe für bestimmte Einkunftsarten.
- 60 Aufenthaltstage lassen steuerliche Anknüpfungspunkte in anderen Staaten nicht automatisch entfallen.
- Eine Cyprus Ltd beantwortet nicht automatisch sämtliche Fragen der persönlichen oder unternehmerischen Steuerresidenz.
- Residency Permit, Tax Residence und Non-Dom sind drei verschiedene Dinge.
Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen weltweiter und territorialer Besteuerung ist dargestellt in „Die Steuersysteme der Welt“.
18. Für wen das Modell interessant sein kann
Sachlich eingeordnet kommt das zyprische Modell insbesondere für folgende Konstellationen in Betracht:
- international mobile Unternehmer, die einen tatsächlichen Lebensmittelpunkt innerhalb der EU aufbauen möchten,
- Investoren mit relevanten Dividenden- und Zinseinkünften,
- Gesellschafter operativer Unternehmen mit tatsächlicher Leitungsfunktion,
- international angeworbene Executives, für die die Employment Exemption in Betracht kommt.
Weniger geeignet oder jedenfalls besonders prüfungsbedürftig sind dagegen andere Konstellationen:
- Personen, die Zypern nur „auf dem Papier“ nutzen wollen,
- Personen mit fortbestehendem starken steuerlichen Anknüpfungspunkt in einem anderen Staat,
- Strukturen ohne tatsächliche Substanz oder ohne klar verortete Geschäftsleitung,
- Personen, deren Einkünfte überwiegend aus Bereichen stammen, für die der Non-Dom-Status keine relevante Befreiung schafft.
Fazit
Die Steuerreform 2026 hat Zypern verändert, aber den Non-Dom-Vorteil nicht beseitigt. Die Körperschaftsteuer von 15 Prozent macht ältere Modellrechnungen mit 12,5 Prozent obsolet, und die neuen Einkommensteuertarife verschieben die persönliche Belastung.
Gleichzeitig bestehen die SDC-Befreiungen für qualifizierende Non-Doms fort, die 60-Tage-Regel wurde in einem wichtigen Punkt liberalisiert, und mit dem Wegfall des Deemed Dividend Distribution Systems, der Abschaffung der SDC auf Mieteinkünfte und der Stamp Duty sowie dem verlängerten Verlustvortrag wurde das System an mehreren Stellen neu geordnet.
Zypern bleibt deshalb ein interessanter internationaler Standort – aber nicht wegen einer pauschalen Nullsteuer-Erzählung. Die Attraktivität entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer rechtlich unterschiedlicher Ebenen, die getrennt zu prüfen und im Einzelfall zusammenzuführen sind.
„Der Vorteil Zyperns liegt nicht darin, dass es keine Steuern erhebt. Er liegt darin, sehr genau zu unterscheiden, welche Einkünfte es wie besteuert – und wen.“
Fuentes y datos adicionales
- Cyprus Tax Department — Offizielle Informationen der zyprischen Steuerverwaltung zu Einkommensteuer, Special Defence Contribution und steuerlicher Ansässigkeit
- Ministry of Finance of the Republic of Cyprus — Ministerielle Informationen und Veröffentlichungen zur Steuerreform 2026
- Cyprus Tax Reform — offizielle Informationsseite — Darstellung der Reformelemente einschließlich Körperschaftsteuer, Einkommensteuertarifen und SDC
- CyLaw — Income Tax Law N. 118(I)/2002 — Konsolidierter Gesetzestext des zyprischen Einkommensteuergesetzes einschließlich Ansässigkeits- und Befreiungsvorschriften
- CyLaw — Special Contribution for the Defence Law N. 117(I)/2002 — Gesetzestext zur Special Defence Contribution einschließlich Domicile- und Deemed-Domicile-Regelungen
- Health Insurance Organisation (GESY) — Offizielle Informationen zu Beitragssätzen und zur jährlichen Bemessungsobergrenze des allgemeinen Gesundheitssystems
- Cyprus Department of Registrar of Companies and Intellectual Property — Offizielle Informationen zu Gründung, Registrierung und Pflichten zyprischer Gesellschaften
- PwC Cyprus — Tax Facts & Figures — Etablierte Sekundärquelle zur systematischen Darstellung der zyprischen Steuerregeln einschließlich Reformdetails
- KPMG Cyprus — Tax News and Alerts — Ergänzende Fachdarstellung einzelner Reformelemente der Steuerreform 2026
- Cyprus Civil Registry and Migration Department — Offizielle Informationen zu Aufenthaltsrecht und Aufenthaltstiteln für Unionsbürger und Drittstaatsangehörige
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